500283-2024 - Ergebnis
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen im Kreis SL-FL und der Stadt FL
OJ S 162/2024 21/08/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg
E-Mailzentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen im Kreis SL-FL und der Stadt FL
BeschreibungDer Kreis Schleswig-Flensburg ist nach dem SchulG SH Schulträger der Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg. Derzeit sind das 5 Einrichtungen, teilweise mit Außenstellen bzw. zukünftigen Außenstellen. Der Kreis ist Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die im Kreis ihre Wohnung haben und eine öffentliche Schule außerhalb des Kreisgebietes besuchen oder eine staatliche Schule im Kreis besuchen. Die Aufgabe der Schülerbeförderung und damit zur Bestellung entsprechender Verkehrsleistung hat der Kreis an seinen Eigenbetrieb, den ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg übertragen. Die Leistung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen wird in diesem Vergabeverfahren in insgesamt 13 Losen vergeben. Die Beförderungsleistung ist von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt, da es sich nach § 1 Nr. 4 lit. d) und g) der Freistellungsverordnung um einen freigestellten Verkehr handelt. Der Auftragnehmer hat die Beförderung von körperlich und/oder geistig behinderten sowie hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern zwischen dem 1. Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz, und den jeweils besuchten Einrichtungen, unter Berücksichtigung von eventuell notwendigen Hilfsmitteln und Begleitpersonen für einzelne Schülerinnen und Schüler, zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Dafür schafft der Auftragnehmer alle erforderlichen organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der übernommenen Leistung. Die Beförderung erfolgt grundsätzlich an Schultagen. Beförderungen in den Schulferien, beweglichen Ferientagen oder an einem Samstag oder Sonntag sind nur dann abrechnungsfähig, wenn der Auftraggeber eine Beförderung an diesen Tagen zuvor angeordnet oder dieser zuvor zugestimmt hat. Die Pflicht zur Erbringung der Leistungen beginnt am 08.09.2025 und endet am letzten Schultag des Schuljahres 2032/ 2033 (voraussichtlich Juli 2033).
Kennung des Verfahrensb1000000-c0de-4000-a000-00d454311788
Interne Kennung2024-022-0970
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Vergabeunterlagen werden über die eVergabe-Plattform BI-Medien zur Verfügung gestellt. Bieter können Angebote nur in elektronischer Form über die eVergabe-Plattform BI-Medien einreichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht möglich. Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen bei der Prüfung und Wertung nicht berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Registrierung auf der eVergabe-Plattform BI-Medien für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Für bereits registrierte Bewerber / Bieter ändert sich der Prozessablauf nicht. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur in elektronischer Form erfolgen. Bei Bedarf wird ein Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-Liste) auf der Seite https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454311788 bei den Vergabeunterlagen veröffentlicht. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe sind in elektronischer Form bis zum 11.06.2024 zu stellen. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass kein Verbot einer Auftragsvergabe nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt, (2) Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) über die Verpflichtung zur Zahlung von Vergabemindestlohn nach § 4 VGSH, abzugeben durch Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, (3) Angabe mindestens einer Referenz mit folgendem Inhalt: Tätigkeitsfeld in der Personenbeförderung, Auftraggeber mit Kontaktdaten, gefahrene km, eingesetzte Fahrzeuge, Anzahl Personal (Fahrer/Verwaltung). Angebote ohne Angaben von Referenzen werden von der Wertung ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMax von der Grün Schule (MVG) und Friholtschule (FHS) Los 1
BeschreibungEinzugsgebiet: Max von der Grün Schule (MVG) und Friholtschule (FHS) - Los 1 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Flensburg
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 1, 2 und 3 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelMax von der Grün Schule (MVG) und Fiholtschule (FHS) Los 2
BeschreibungEinzugsgebiet: Max von der Grün Schule (MVG) und Friholtschule (FHS) - Los 2 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Flensburg
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 1, 2 und 3 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelMax von der Grün Schule (MVG) und Fiholtschule (FHS) Los 3
BeschreibungEinzugsgebiet: Max von der Grün Schule (MVG) und Friholtschule (FHS) - Los 3 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Flensburg
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 1, 2 und 3 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelPeter-Härtling-Schule (PHS) Los 4
BeschreibungEinzugsgebiet: Peter-Härtling-Schule (PHS) - Los 4 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig
Postleitzahl24837
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 4, 5, 6 und 7 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
TitelPeter-Härtling-Schule (PHS) Los 5
BeschreibungEinzugsgebiet: Peter-Härtling-Schule (PHS) - Los 5 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Flensburg
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 4, 5, 6 und 7 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
TitelPeter-Härtling-Schule (PHS) Los 6
BeschreibungEinzugsgebiet: Peter-Härtling-Schule (PHS) - Los 6 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Flensburg
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 4, 5, 6 und 7 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
TitelPeter-Härtling-Schule (PHS) Los 7
BeschreibungEinzugsgebiet: Peter-Härtling-Schule (PHS) - Los 7 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Flensburg
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 4, 5, 6 und 7 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
TitelSchule Am Markt (SAM) Los 8
BeschreibungEinzugsgebiet: Schule Am Markt (SAM) - Los 8 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Flensburg
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 8, 9, 10 und 11 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
TitelSchule Am Markt (SAM) Los 9
BeschreibungEinzugsgebiet: Schule Am Markt (SAM) - Los 9 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Flensburg
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 8, 9, 10 und 11 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
TitelSchule Am Markt (SAM) Los 10
BeschreibungEinzugsgebiet: Schule Am Markt (SAM) - Los 10 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Flensburg
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 8, 9, 10 und 11 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
TitelSchule Am Markt (SAM) Los 11
BeschreibungEinzugsgebiet: Schule Am Markt (SAM) - Los 11 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 11
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Flensburg
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 8, 9, 10 und 11 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
TitelLandesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZ) Los 12
BeschreibungEinzugsgebiet: Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZ) - Los 12 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Holstein
Land, Gliederung (NUTS)Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neumünster, Kreisfreie Stadt (DEF04)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dithmarschen (DEF05)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Herzogtum Lauenburg (DEF06)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordfriesland (DEF07)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Plön (DEF0A)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Steinburg (DEF0E)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stormarn (DEF0F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 12 und 13 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
TitelLandesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZ) Los 13
BeschreibungEinzugsgebiet: Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZ) - Los 13 - gemäß Anlage 02 der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLos 13
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchleswig-Holstein
Land, Gliederung (NUTS)Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neumünster, Kreisfreie Stadt (DEF04)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dithmarschen (DEF05)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Herzogtum Lauenburg (DEF06)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordfriesland (DEF07)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Pinneberg (DEF09)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Plön (DEF0A)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Steinburg (DEF0E)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stormarn (DEF0F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns08/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 12 und 13 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreis Schleswig-Flensburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0013
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg
Registrierungsnummer01059-0000-23
PostanschriftFlensburger Str. 7
StadtSchleswig
Postleitzahl24837
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
E-Mailzentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
Telefon+49 (4621) 870
Fax+49 (4621) 87569
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungKreis Schleswig-Flensburg
Registrierungsnummer01059-0000-23
AbteilungFD Recht und Zentrale Vergabestelle
PostanschriftFlensburger Str. 7
StadtSchleswig
Postleitzahl24837
Land, Gliederung (NUTS)Schleswig-Flensburg (DEF0C)
LandDeutschland
E-Mailzentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
Telefon+49 (4621) 870
Fax+49 (4621) 87569
Internetadressehttps://www.schleswig-flensburg.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
RegistrierungsnummerT:04319884640
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 (431) 988-4542
Fax+49 (431) 988-4702
Internetadressehttps://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft /vergabekammer/vergabekammer_node.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung371515-2024
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
BeschreibungKorrigiert werden Ziffer 5.1.11. Auftragsunterlagen und Ziffer 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe jeweils für alle Lose (LOT-0001 bis LOT-0013)
10.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenÄnderung im Abschnitt 5.1.11. Auftragsunterlagen: Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen - Datum wird geändert in: 08.07.2024 anstatt bisher: 02.07.2024 jeweils für alle Lose (LOT-0001 bis LOT-0013) ---------- Änderung im Abschnitt 5.1.12. Bedingungen für die Einreichung: Frist für den Eingang der Angebote - Datum wird geändert in: 12.07.2024 anstatt bisher: 08.07.2024 jeweils für alle Lose (LOT-0001 bis LOT-0013) ---------- Änderung im Abschnitt 5.1.12. Bedingungen für die Einreichung: Eröffnungsdatum - Datum wird geändert in: 15.07.2024 anstatt bisher: 09.07.2024 jeweils für alle Lose (LOT-0001 bis LOT-0013) ----------
Änderung der Auftragsunterlagen am08/07/2024
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6da7e510-2fed-4e33-8450-03c0859fff1c  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/08/2024 13:02:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung500283-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe162/2024
Datum der Veröffentlichung21/08/2024