500943-2023 - ErgebnisDeutschland-Krefeld: Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen
OJ S 158/2023 18/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Krefeld - Zentrales Gebäudemanagement
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: zgm.vergabe@krefeld.de
Fax: +49 2151-864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Anbindung der 50 verbrauchsintensivsten Liegenschaften an die Gebäudeautomation - Gebäudeautomation
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-6012-be-003
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das ZGM beschafft ein System, das die Erfassung und Weiterleitung von Energiezählerdaten an die Gebäudeleittechnik und die damit verbundene Energiemanagementsoftware der Stadt Krefeld ermöglicht.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
51000000 Installation (außer Software), 48810000 Informationssysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Die 50 Erfüllungsorte sind in der Anlage 'Schulen Ranking Energieverbrauch _vorhandene GA Schulen-VW-KUL'
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Neben der Verbrauchserfassung der Energiezähler beabsichtigt
das ZGM energetische Maßnahmen abzuleiten, durchzuführen und dadurch die Energieverbräuche zu reduzieren. Auch sollen über ein Störungsmanagement plötzlich auftretende sowie ungewöhnliche Verbräuche identifiziert werden und eine Gegensteuerung eingeleitet werden können, z.B. Leckagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 248-717368
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung ist verpflichtend.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D0QH
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/08/2023