50109-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken – Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020
OJ S 18/2024 25/01/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020
Beschreibung: Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020
Kennung des Verfahrens: 0665ba48-19a8-4c47-bc02-a444ad002489
Interne Kennung: 13-0452/254
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020
Beschreibung: Die Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) plant, die Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programmes des ESF im Freistaat Sachsen zu vergeben. Die Prioritätsachse E (REACT-EU) ist Bestandteil des Operationellen Programms (OP) des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds der Förderperiode 2014-2020. Sie wurde als Teil der Reaktion der Europäische Union (EU) auf die COVID-19-Pandemie eingerichtet. Mit REACT-EU hat die EU eine Aufbauhilfe angelegt, mit der die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie in Europa abgefedert werden sollten. Die Evaluierung der Prioritätsachse E ist ein nachträglicher Bestandteil der bereits abgeschlossenen Begleitenden Evaluierung des ESF-OP 2014-2020. Gegenstand des Auftrages ist die Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programmes des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020 als Festpreisleistung.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; - Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung; - Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; - Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich. Soweit vorgesehen sind vorzulegen: - Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers; - Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.

Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen vorzulegen: Zum Nachweis der Fachkompetenz ist durch den Bieter mindestens eine Referenz eines in den letzten 84 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe (in wesentlichen Teilen) abgeschlossenen Auftrags vorzulegen. Der Referenzauftrag muss einen Auftragswert von mindestens 50.000 EUR (brutto) haben und einen der nachfolgenden Leistungsbereiche abdecken. Insgesamt muss mindestens einer der nachfolgenden Leistungsbereiche durch die Referenz abgedeckt werden: - Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung (ESF oder EFRE) oder - Erstellung von Programmen des ESF oder des EFRE oder - Änderungsarbeiten zu Programmen des ESF oder des EFRE. Die Referenz(en) ist/sind jeweils in der Vorlage Erklärung_Referenzen nachzuweisen. Folgende Angaben sind zu benennen: Auftraggeber, kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages, Umsetzungszeitraum des Auftrages, Auftragswert (brutto). Es sind Angaben für die vorgesehene Projektleitung und deren Vertretung einschließlich Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat den Vor- und Zunamen, die Ausbildung, die berufliche Erfahrung und die Mitarbeit an Projekten zu enthalten. Diese Personen müssen über einen Hochschulabschluss verfügen. Eine dieser beiden Personen muss eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung (ESF oder EFRE) oder der Erstellung oder Änderung von Operationellen Programmen (ESF oder EFRE) besitzen. Die Lebensläufe sind jeweils in der Vorlage Erklärung_Lebenslauf einzutragen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: Arbeitsprobe
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ce919e6ac-1ed6a3a0e0a9370e
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 27/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 351 45100889080
Internetadresse: https://www.smwa.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation: 
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c3f7ba0b-f047-4a3c-aefe-f66b2e3fd689  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/01/2024 15:32:36 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 50109-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 18/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/01/2024