VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Der WDR hat sich insbesondere aus technischen, aber auch aus wirtschaftlichen so-wie
Nachhaltigkeitsgründen dazu entschieden, die aktuell bereits im Einsatz befindliche LED-Wand bis zum
Ende der Rechteperiode (2024/2025) weiter einzusetzen, da nur diese in der vorhandenen Konfiguration
den begründeten Anforderungen des WDR entspricht. Ein Austausch vor Ablauf der Rechteperiode wäre
zwangsläufig mit einem Austausch des zusammenhängenden Studiodesigns verbunden, welches aktuell nicht
geplant und innerhalb der Rechteperiode organisatorisch kaum machbar wäre. Über eine gebrauchte, bereits
eingebaute LED-Wand mit entsprechender Konfiguration kann kein Wettbewerb geführt werden, da diese
durch einen anderen Anbieter nicht rekonstruiert werden kann. Es ist zwingend notwendig, dass die Module der
LED-Displaytechnik als auch die Ersatzmodule in den Farb- und Helligkeitsparametern werkseitig aufeinander
abgestimmt sein müssen und alterungs-bedingt keine Unterschiede der LED-Wand aufweisen dürfen.
Insbesondere der natürliche Alterungsprozess der eingesetzten LED Module, aber auch der vorzuhaltenden,
mitalternden LED-Ersatzmodule sind von höchster Bedeutung für die vorgenannte Lieferantenvorgabe. Darüber
hinaus ist die Weiterverwendung auch im Hinblick auf eine verbesserte Nachhaltigkeit alternativlos.