501118-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Köln: Produktionsausrüstung für Rundfunk und Fernsehen
OJ S 177/2022 14/09/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Westdeutscher Rundfunk Köln
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: eu-verfahrenscenter@wdr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Miete von LED-Displaytechnik "Sportschau" nebst Support
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32211000 Produktionsausrüstung für Rundfunk und Fernsehen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Miete der vorhandenen, gebrauchten LED-Displaytechnik nebst Supportleistungen (“on-Air” und “off-Air”).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Miete der vorhandenen, gebrauchten LED-Displaytechnik nebst Supportleistungen (“on-Air” und “off-Air”).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Der WDR hat sich insbesondere aus technischen, aber auch aus wirtschaftlichen so-wie
Nachhaltigkeitsgründen dazu entschieden, die aktuell bereits im Einsatz befindliche LED-Wand bis zum
Ende der Rechteperiode (2024/2025) weiter einzusetzen, da nur diese in der vorhandenen Konfiguration
den begründeten Anforderungen des WDR entspricht. Ein Austausch vor Ablauf der Rechteperiode wäre
zwangsläufig mit einem Austausch des zusammenhängenden Studiodesigns verbunden, welches aktuell nicht
geplant und innerhalb der Rechteperiode organisatorisch kaum machbar wäre. Über eine gebrauchte, bereits
eingebaute LED-Wand mit entsprechender Konfiguration kann kein Wettbewerb geführt werden, da diese
durch einen anderen Anbieter nicht rekonstruiert werden kann. Es ist zwingend notwendig, dass die Module der
LED-Displaytechnik als auch die Ersatzmodule in den Farb- und Helligkeitsparametern werkseitig aufeinander
abgestimmt sein müssen und alterungs-bedingt keine Unterschiede der LED-Wand aufweisen dürfen.
Insbesondere der natürliche Alterungsprozess der eingesetzten LED Module, aber auch der vorzuhaltenden,
mitalternden LED-Ersatzmodule sind von höchster Bedeutung für die vorgenannte Lieferantenvorgabe. Darüber
hinaus ist die Weiterverwendung auch im Hinblick auf eine verbesserte Nachhaltigkeit alternativlos.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
06/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Lang AG
Ort: Lindlar
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung, mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet wird. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 und § 135 GWB vollumfänglich verwiesen.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: die unter Ziffer I.1) genannte Stelle
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/09/2022