501256-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Freianlagen für die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofsumfelds
OJ S 137/2026 20/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWallfahrtsstadt Werl
E-Mailzentralevergabestelle@werl.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanungsleistungen Verkehrsanlagen und Freianlagen für die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofsumfelds
BeschreibungDie Wallfahrtsstadt Werl, vertreten durch den Fachbereich III, Stadtplanung Straßen und Umwelt, 59457 Werl, beabsichtigt die Ingenieurleistungen zur Planung eines Bahnhofsvorplatzes inkl. Busbahnhof Der städtische Busbahnhof befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Werl und bildet damit den zentralen Verknüpfungspunkt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt. Der Gesamtbereich umfasst eine Fläche von ca. 8.500 m² und schließt die Zufahrtsbereiche, die Bussteige, Wartebereiche, Stellplätze sowie die angrenzende Erschließungsinfrastruktur mit ein. Der beigefügte Plan (Anlage 1) zeigt den räumlichen Kontext des Planungsbereichs. Die Neuplanung des ZOB und der angrenzenden Verkehrsbereiche soll folgende Planungsziele beinhalten: Verkehrliche Ziele, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und städtebauliche Integration, Flächeneffizienz und Nachhaltigkeit Die Ingenieurleistungen sollen stufenweise beauftragt werden. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-2. Die Bindefrist zur Ausführung der weiteren Leistungsphasen ist für 2 Jahre nach Fertigstellung der Leistungsphasen 1-2 eingeplant. Die Beauftragung beider Lose erfolgt zeitgleich. Es kann für beide Lose ein Angebot abgegeben werden. Die genaue Abstimmung zwischen Los 1 und Los 2 können Sie den Vergabeunterlagen (LV Honorarabfrage Verkehrsanlagen und Freianlagen Busbahnhof) entnehmen. Fragen dazu können über den Vergabemarktplatz vorab gestellt werden. Es ist beabsichtigt, für die Maßnahmenbereiche, die die verkehrliche Situation sowie die Barrierefreiheit des ÖPNV verbessert, Fördermittel zu beantragen. Die förderrechtlichen Anmeldefristen sowie die erforderlichen vorgelagerten politischen Abstimmungen machen es zwingend erforderlich, dass die Ergebnisse der Leistungsphase 1 und 2 - bestehend aus Vorplanungsunterlagen (Lageplan, Erläuterungsbericht und einer Kostenschätzung - bis Anfang November 2026 vorliegen. Zeichnet sich im Zuge der Bearbeitung eine Gefährdung dieses Termins ab, ist der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich zu informieren. Frist für Bieterfragen: 10.08.2026
Kennung des Verfahrens8f55f0e4-574a-43a3-9ec7-8a090884911a
Interne Kennung136-26
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHedwig-Dransfeld-Str. 23  
StadtWerl
Postleitzahl59457
Land, Gliederung (NUTS)Soest (DEA5B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLNNX# Bereitstellung der Unterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Vergabe-Westfalen zur Verfügung gestellt. Anfragen zum Verfahren: Anfragen zum Verfahren stellen Sie bitte ausschließlich für den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Achten Sie dabei bitte auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Angebote, die per E-Mail oder postalisch eingereicht werden, können nicht gewertet werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen- Das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde/n wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde/n wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 und 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde wegen eines Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem/ihrem Angebot einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungEine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
BetrugEine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
KorruptionEine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsEine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDas Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDas Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDas Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
ZahlungsunfähigkeitDas Unternehmen ist zahlungsunfähig. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterÜber das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDas Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenÜber das Vermögen des Unternehmens ist ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDas Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDas Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDas Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDas Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDas Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln sowie, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVerkehrsanlagen
Beschreibung1. Planungsreihenfolge und Begründung der zeitlichen Staffelung Der Auftragnehmer von Los 1 (Verkehrsanlagen) nimmt die Planungsarbeit als erster Auftragnehmer auf. Aufgabe des Los-1-Auftragnehmers ist es, in den Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) den gesamten Flächenbedarf für die notwendige ÖPNV-Infrastruktur verbindlich zu definieren. Dies umfasst insbesondere: - Lage, Anzahl und Dimensionierung der Bussteige - Fahrgassen, Schleppkurven und Wendeflächen für Linienbusse - Zufahrten und Abfahrten für den Individualverkehr - Taxi-Vorfahrt, Kurz- und Langzeitstellplätze - Erforderliche Sicherheitsabstände und Verkehrsflächen
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHedwig-Dransfeld-Str. 23  
StadtWerl
Postleitzahl59457
Land, Gliederung (NUTS)Soest (DEA5B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Frist für Bieterfragen: 10.08.2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung- Signifikante Verbesserung der Flächeneffizienz durch geordnete, multifunktionale Nutzung aller verfügbaren Flächen - Vermeidung versiegelter und funktionsloser Restflächen - Berücksichtigung klimaangepasster Gestaltungselemente (Versickerung, Begrünung, Verschattung)
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung-Vollständige oder möglichst weitgehende Herstellung der Barrierefreiheit im gesamten Planungsbereich gemäß DIN 18040-3, einschließlich barrierefreier Zuwegungen auf alle Bussteige, taktiler Leitsysteme sowie niveaugleicher Übergänge - Herstellung einer durchgängig barrierefreien Wegeverbindung zwischen Busbahnhof und Bahnhof
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
Gefördertes soziales ZielZugang für alle
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage bei Angebotsabgabe: Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Jahre, die mit der zu vergebenen Leistung (ÖPNV-Infrastruktur/Busbahnhof) vergleichbar sind, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzliste). Mindestangabe 1 Referenz als Eignungsnachweis.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungDer Angebotspreis (P) wird mit dem günstigsten Angebotspreis (Pniedrig) ins Verhältnis gesetzt und mit 40 Punkten multipliziert. Angebotspunkte = (Pniedrig/P) x 40 Punkte. Gerechnet wird mit zwei Stellen hinter dem Komma. Es wird kaufmännisch gerundet. (vgl. Wertungsmatrix, hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzen Planungsleistungen
BeschreibungLos 1: 15 Punkte: 2 positive Referenzen* im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 30 Punkte: 3 positive Referenzen im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 40 Punkte: > 4 positive Referenzen im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 Los 2: 15 Punkte: 3-4 positive Referenzen* im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 30 Punkte: 5-6 positive Referenzen im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 40 Punkte: > 7 positive Referenzen im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 (vgl. Wertungsmatrix, hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBerufserfahrung des Projektleiters/- in
BeschreibungLos 1: 0 Punkte: < 2 Jahren Berufserfahrung 5 Punkte: 2 bis 10 Jahre Berufserfahrung 10 Punkte: > 10 Jahre Berufserfahrung Los 2: 0 Punkte: < 2 Jahren Berufserfahrung 5 Punkte: 2 bis 10 Jahre Berufserfahrung 10 Punkte: > 10 Jahre Berufserfahrung (vgl. Wertungsmatrix, hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnzahl der vollständig erbrachten Leistungsphasen (LPH 1-9) in den Referenzprojekten
BeschreibungLos 1: 2 Punkte: LPH 1-3 5 Punkte: LPH 1- 6 10 Punkte: LPH 1-8 Los 2: 2 Punkte: LPH 1-3 5 Punkte: LPH 1- 6 10 Punkte: LPH 1-8 (vgl. Wertungsmatrix, hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLNNX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameVergabemarktplatz Vergabe-Westfalen Zu finden unter (URL) https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLA9B
URLhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLNNX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLNNX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogZulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote21/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder den Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gem. § 56 Abs. 3 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, diedie Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskritereien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Ort des EröffnungsterminsRathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote erfolgt unter Beachtung des § 55 VgV
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs ist beabsichtigt, für die Maßnahmenbereiche, die die verkehrliche Situation sowie die Barrierefreiheit des ÖPNV verbessert, Fördermittel zu beantragen. Die förderrechtlichen Anmeldefristen sowie die erforderlichen vorgelagerten politischen Abstimmungen machen es zwingend erforderlich, dass die Ergebnisse der Leistungsphase 1 und 2 - bestehend aus Vorplanungsunterlagen (Lageplan, Erläuterungsbericht und einer Kostenschätzung - bis Anfang November 2026 vorliegen. Zeichnet sich im Zuge der Bearbeitung eine Gefährdung dieses Termins ab, ist der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich zu informieren.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 in 48147 Münster Unklarheiten, Rügen, Sonstiges sind unmittelbar schriftlich über das Vergabeprotal einzureichen. Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWallfahrtsstadt Werl
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtWallfahrtsstadt Werl
5.1.
LosLOT-0002
TitelFreianlagen
BeschreibungDer Auftragnehmer von Los 2 (Freianlagen) ist berechtigt und verpflichtet, seine Planungsleistungen erst nach formeller Freigabe des Meilensteins M1 durch den Auftraggeber aufzunehmen. Der Meilenstein M1 ist erfüllt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: ? Der Auftragnehmer von Los 1 hat die Leistungsphase 2 (Vorplanung) abgeschlossen und dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegt ? Der Auftraggeber hat den Vorplanungsergebnissen von Los 1 schriftlich zugestimmt ? Die durch die Verkehrsplanung belegten Flächen sind in einem abgestimmten Flächenaufteilungsplan dokumentiert und dem Auftragnehmer von Los 2 förmlich übergeben worden 3. Parallele Bearbeitung beider Leistungsbilder Der Auftragnehmer von Los 2 erhält seine endgültige Flächenzuweisung erst mit Freigabe des Meilensteins M1. Bis zu diesem Zeitpunkt ist er lediglich zur Erbringung der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) berechtigt, soweit diese ohne Kenntnis der endgültigen Flächengröße sinnvoll durchführbar ist. Nach formeller Freigabe des Meilensteins M1 durch den Auftraggeber erfolgt eine parallele Bearbeitung beider Leistungsbilder mit gemeinsamen Abstimmungsterminen.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHedwig-Dransfeld-Str. 23  
StadtWerl
Postleitzahl59457
Land, Gliederung (NUTS)Soest (DEA5B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Frist für Bieterfragen: 10.08.2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung- Signifikante Verbesserung der Flächeneffizienz durch geordnete, multifunktionale Nutzung aller verfügbaren Flächen - Vermeidung versiegelter und funktionsloser Restflächen - Berücksichtigung klimaangepasster Gestaltungselemente (Versickerung, Begrünung, Verschattung)
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung-Vollständige oder möglichst weitgehende Herstellung der Barrierefreiheit im gesamten Planungsbereich gemäß DIN 18040-3, einschließlich barrierefreier Zuwegungen auf alle Bussteige, taktiler Leitsysteme sowie niveaugleicher Übergänge - Herstellung einer durchgängig barrierefreien Wegeverbindung zwischen Busbahnhof und Bahnhof
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
Gefördertes soziales ZielZugang für alle
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben über die ausgeführten Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Jahre, die mit der zu vergebenen Leistung (Freianlagenplanung) vergleichbar sind, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzliste). Mindestangabe 2 Referenzen als Nachweis zur Eignung. Die Abgabe muss mit Angebotsabgabe erfolgen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungDer Angebotspreis (P) wird mit dem günstigsten Angebotspreis (Pniedrig) ins Verhältnis gesetzt und mit 40 Punkten multipliziert. Angebotspunkte = (Pniedrig/P) x 40 Punkte. Gerechnet wird mit zwei Stellen hinter dem Komma. Es wird kaufmännisch gerundet. (vgl. Wertungsmatrix, hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzen Planungsleistungen
BeschreibungLos 1: 15 Punkte: 2 positive Referenzen* im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 30 Punkte: 3 positive Referenzen im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 40 Punkte: > 4 positive Referenzen im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 Los 2: 15 Punkte: 3-4 positive Referenzen* im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 30 Punkte: 5-6 positive Referenzen im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 40 Punkte: > 7 positive Referenzen im Zeitraum 01.07.2015 - 31.06.2026 (vgl. Wertungsmatrix, hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBerufserfahrung des Projektleiters/- in
BeschreibungLos 1: 0 Punkte: < 2 Jahren Berufserfahrung 5 Punkte: 2 bis 10 Jahre Berufserfahrung 10 Punkte: > 10 Jahre Berufserfahrung Los 2: 0 Punkte: < 2 Jahren Berufserfahrung 5 Punkte: 2 bis 10 Jahre Berufserfahrung 10 Punkte: > 10 Jahre Berufserfahrung (vgl. Wertungsmatrix, hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnzahl der vollständig erbrachten Leistungsphasen (LPH 1-9) in den Referenzprojekten
BeschreibungLos 1: 2 Punkte: LPH 1-3 5 Punkte: LPH 1- 6 10 Punkte: LPH 1-8 Los 2: 2 Punkte: LPH 1-3 5 Punkte: LPH 1- 6 10 Punkte: LPH 1-8 (vgl. Wertungsmatrix, hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLNNX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameVergabemarktplatz Vergabe-Westfalen Zu finden unter (URL) https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLA9B
URLhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLNNX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLNNX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogZulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote21/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder den Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gem. § 56 Abs. 3 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, diedie Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskritereien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Ort des EröffnungsterminsRathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote erfolgt unter Beachtung des § 55 VgV
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs ist beabsichtigt, für die Maßnahmenbereiche, die die verkehrliche Situation sowie die Barrierefreiheit des ÖPNV verbessert, Fördermittel zu beantragen. Die förderrechtlichen Anmeldefristen sowie die erforderlichen vorgelagerten politischen Abstimmungen machen es zwingend erforderlich, dass die Ergebnisse der Leistungsphase 1 und 2 - bestehend aus Vorplanungsunterlagen (Lageplan, Erläuterungsbericht und einer Kostenschätzung - bis Anfang November 2026 vorliegen. Zeichnet sich im Zuge der Bearbeitung eine Gefährdung dieses Termins ab, ist der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich zu informieren.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 in 48147 Münster Unklarheiten, Rügen, Sonstiges sind unmittelbar schriftlich über das Vergabeprotal einzureichen. Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWallfahrtsstadt Werl
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtWallfahrtsstadt Werl
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungWallfahrtsstadt Werl
Registrierungsnummer03 ZZZ0 0000 0465 72
PostanschriftHedwig-Dransfeld-Str. 23
StadtWerl
Postleitzahl59457
Land, Gliederung (NUTS)Soest (DEA5B)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailzentralevergabestelle@werl.de
Telefon+49 2922800-1023
Fax+49 2922800-1099
Internetadressehttps://www.werl.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-Mailvergabekammer@brms.nrw.de
Telefon+49 251411-3514
Fax+49 251411-2165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfe277e8f-7548-4d96-83e0-983ccd4fe9ec  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/07/2026 13:30:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung501256-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe137/2026
Datum der Veröffentlichung20/07/2026