501431-2026 - Wettbewerb
Deutschland, Luxemburg – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Hosting der Berufswahlapp 2026
OJ S 137/2026 20/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Kultusministerium
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMinisterium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSaarland, vertreten durch das Ministerium für Bildung und Kultur
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFreistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricaht und Kultus
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGroßherzogtum Luxemburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend - Service de Coordination de la Maison de l'orientation
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHosting der Berufswahlapp 2026
BeschreibungHosting der Berufswahlapp 2026
Kennung des Verfahrens2889d531-937c-419c-a0be-7429dd0265a4
Interne KennungMAGS NRW BWA 02/2026
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40219
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Erfüllungsorte der Dienstleistung sind durch die Abrufberechtigten Auftraggeber der Rahmenvereinbarung bestimmt. Auf die Ausführungen unter BT-300 wird verwiesen.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenA) Abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 VgV: Die vorgenannten öffentlichen Auftraggeber sind gemäß § 21 Abs. 1 VgV als abrufberechtigte Auftraggeber der Rahmenvereinbarung benannt. Die Abrufberechtigung vermittelt diesen Auftraggebern das Recht, auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge abzurufen, begründet jedoch keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme. Folgende öffentliche Auftraggeber sind als optional abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber benannt. Sie behalten sich einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung vor; eine verbindliche Abrufverpflichtung besteht zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht: - Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus - Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Großherzogtum Luxemburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend - Service de Coordination de la Maison de l'orientation Die Benennung dieser Auftraggeber im Sinne des § 21 Abs. 1 VgV erfolgt zur Wahrung der vergaberechtlichen Transparenzanforderungen. Ein Beitritt und eine daraus resultierende Abrufberechtigung werden erst mit gesonderter schriftlicher Erklärung des jeweiligen Auftraggebers gegenüber dem zentralen Beschaffer wirksam. B) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag über Hosting-Leistungen durch außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 90 Kalendertagen zum Monatsende zu beenden, wenn er eigenständig Zugang zu einer öffentlichen Cloud-Infrastruktur erlangt und die beauftragten Leistungen dadurch ganz oder wesentlich entfallen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären; Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Näheres regeln die Vertragsbedingungen. C) Information zur Rahmenvereinbarung: Höchstmenge der Rahmenvereinbarung: 1.500.000 € ohne USt. Die Rahmenvereinbarung selbst begründet dabei keine Verpflichtung des Auftraggebers, tatsächlich eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert an Leistungen abzurufen - der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, nicht aber verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Abrufe erfolgen daher unverbindlich und nach Bedarf, sodass dem Auftragnehmer aus der bloßen Aufnahme in die Rahmenvereinbarung kein einklagbarer Anspruch auf Erteilung konkreter Einzelaufträge erwächst. D) Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert mindestens die drei, maximal die fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterium 1: Anzahl der Referenzen max. 100 Punkte; gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen gemäß 5.3.1 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Mindestanforderung: Siehe BT-750. Auswahlkriterium 2: Qualität der vergleichbaren Referenzen max. 600 Punkte; gewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß 5.3.2 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Der Auftraggeber wertet dabei max. fünf Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bewerber mehr als fünf Referenzen mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt der Auftraggeber die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Mindestanforderung: Siehe BT-750. Auswahlkriterium 3: Sicherheitsvorkehrungen gegen Cyber-Angriffe max. 100 Punkte; gewertet wird das eingereichte Cypersicherheits-Konzept gemäß 5.3.3 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Mindestanforderung: Siehe BT-750. Auswahlkriterium 4: Qualitätsmanagement max. 100 Punkte; gewertet wird das Vorhandensein eines zertifizierten Qualitätsmanagements im Unternehmen gemäß 5.3.4 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Auswahlkriterium 5: Umweltmanagement max. 100 Punkte; gewertet werden die Angaben des Bewerbers zu einem Umweltmanagement in Anlage 1.4 gemäß 5.3.5 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Es werden die drei bis fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die Maximalzahl der Bewerber erreicht ist. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
KorruptionBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
BetrugBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
ZahlungsunfähigkeitBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärung zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelHosting der Berufswahlapp 2026
BeschreibungGegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Bereitstellung von Cloud-Hosting-Leistungen für die Berufwahlapp (berufswahlapp.de) durch einen geeigneten Cloud-Anbieter.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen
Beschreibung der OptionenSind - sofern vorliegend - abschließend in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40219
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Erfüllungsorte der Dienstleistung sind durch die Abrufberechtigten Auftraggeber der Rahmenvereinbarung bestimmt. Auf die Ausführungen unter BT-300 wird verwiesen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 500 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "MustererklärungMindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsBestätigung des Vorhandenseins eines elektronischen Ticketing-Systems beim Bewerber/Bieter zur Absetzung von Störungsmeldungen durch den Auftraggeber über eine über das Internet erreichbare elektronische Schnittstelle. Mindestanforderung: Bestätigung des Vorhandenseins einer telefonischen Erreichbarkeit zur Annahme von Störungen (Störungs-Hotline) von Montag bis Freitag 8 - 17 Uhr (mit Ausnahme der bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertage).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsA. Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis DIN ISO 27001 oder gleichwertig. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Zertifizierung des bestehenden Informationssicherheits-Managementsystems auf Basis DIN ISO 27001 (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmean-trags Gültigkeit besitzen.), oder - durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der DIN ISO 27001 vergleichbaren Norm. Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben. B. Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes BSI C5-Testat Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage eines BSI C5-Testats (Das Testat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags Gültigkeit besitzen.), oder - durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit dem BSI C5-Testat vergleichbaren Norm. Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben. C. Nachweis, dass das Unternehmen konform der Datenschutzgesetzgebung (DSGVO) arbeitet. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: Vorlage einer Eigenerklärung, dass für den Geltungsbereich der bereitgestellten Cloud-Hosting-Leistungen ein formales Datenschutzkonzept existiert, welches die gesetzlichen Voraussetzungen (Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Landesdatenschutzgesetz (LDSG)) erfüllt; bei gemeinsamer Datenverarbeitung mehrerer Länder ist ggf. § 11 EGovG zu nutzen. In dieser Eigenerklärung ist auf folgende Aspekte einzugehen: 1. Bestätigung des Vorhandenseins eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen, der über die gesetzlich geforderte Fachkunde im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit verfügt. 2. Verantwortlichkeiten und Datenschutzorganisation im Unternehmen 3. Umsetzung von angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten: Datenschutzprozesse, Dokumentation, Risikoanalyse 4. Darlegung, dass alle relevanten Systeme und Prozesse einer regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen unterliegen 5. Kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzmanagementsystems (z.B. Sensibilisierung und Schulungen). Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben. D. Angabe des Server- und Unternehmensstandortes, der mit der Leistungserbringung betraut würde zwecks Prüfung der Einhaltung der Anforderung aus der ISO 27001 zu ad hoc-Audits (Anforderung: Erreichbarkeit aus der Mitte Deutschlands regulär innerhalb von max. 240 Minuten mit einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h per PKW).

KriteriumSupply-Chain-Management
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis, dass der Bewerber die ausgeschriebene Leistung direkt ausführt oder sofern der Bewerber nicht selbst der Leistungserbringer ist, dieser ein autorisierter Vertriebs- und Servicepartner des Leistungserbringers ist. Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen: Sollte nicht der Leistungserbringer selbst sich auf diese Vergabe bewerben, sondern ein mit ihm verbundener Vertriebspartner, dann ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Anforderung durch den Bewerber die Beziehung zu beschreiben. Durch den Bewerber ist nachzuweisen, dass dieser - direkt mit dem CSP als Vertriebspartner oder Wiederverkäufer verbunden ist, - von einem CSP für den Wiederverkauf des direkten Zugriffs auf die CSP-Angebote an Drittunternehmen zertifiziert wurde und - Zertifizierungen dieser CSPs nachweisen kann, die seine Kompetenzen und sein Know-how belegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bewerbers: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren. Mindestanforderung: Nachweis im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit von mindestens drei (3) Referenzprojekten im ausgeschriebenen Leistungsbereich, d.h. über Cloud-Hosting- und Serverleistungen auf Basis einer virtualisierten Cloud-Infrastruktur mit einer individuellen und flexiblen Skalierung und Service- und Supportdienstleistungen in den letzten drei Jahren (Stichtag: Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung). Mindestanforderung: - Die Referenzprojekte müssen mindestens 100.000 - 200.000 mögliche Zugriffe pro Woche auf die Plattform umfassen - Bei den Referenzprojekten muss es sich um "CaaS" (Container as a Service)-Projekte oder ähnlich (z.B. IaaS, PaaS) handeln Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: - Zeitraum des Referenzprojekts mit Angabe von Monat und Jahr, - Projektvolumen in Euro - Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung des Projekt-Leistungsumfangs (CaaS und Managed Services), - Darstellung eines Sicherheitskonzepts (Server- und Unternehmensstandort, Backup, Datensicherung, User Management, etc.), - Darstellung des Service- und Supportkonzepts, - Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner (zwingend anzugeben, um eine entsprechende Prüfung vornehmen zu können), Bei mindestens zwei der nachzuweisenden Referenzprojekte müssen im Rahmen der Dienstleistung Erfahrungen mit dem Betrieb der Orchestrierungsplattform Kubernetes nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen. Maßgeblich zum Nachweis der Referenzen ist, dass die Projektleistungen im oben genannten Zeitraum erbracht wurden. Dabei ist es unerheblich, ob die jeweiligen Projekte vor diesem Zeitraum begonnen haben oder nach diesem Zeitraum abgeschlossen werden. Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass die im Rahmen der Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt dazu in der Lage sind, den Auftrag und sämtliche dazugehörige Leistungen in deutscher Sprache (fließend in Wort und Schrift) mindestens auf dem Referenzniveau C1 (vgl. Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, abrufbar unter https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachkenntnisse.php) oder vergleichbar zu erbringen. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers: Nachweis, dass die im Rahmen der Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt dazu in der Lage sind, den Auftrag und sämtliche dazugehörige Leistungen in deutscher Sprache (fließend in Wort und Schrift) nach dem Referenzniveau mindestens C1 (vgl. Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, abrufbar unter https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachkenntnisse.php) oder vergleichbar zu erbringen. (Umfang max. 1 DIN A4 Seite, Schriftart Arial oder vergleichbar, in Schriftgröße 10) Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben. Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis DIN ISO 27001 oder gleichwertig. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Zertifizierung des bestehenden Informationssicherheits-Managementsystems auf Basis DIN ISO 27001 (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags Gültigkeit besitzen.), oder - durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der DIN ISO 27001 vergleichbaren Norm. Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsA. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). B. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Umweltmanagement auf Basis des Umweltzeichens "Blauer Engel" (DE-UZ 228, Ausgabe Januar 2023) oder vergleichbar gemäß Anlage 1.4.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über eine im Unternehmen vorhandene Zertifizierung im Qualitätsmanagement. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Zertifizierung des bestehenden QM-Systems auf Basis DIN ISO 9001 (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrages Gültigkeit besitzen.), oder - durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der DIN ISO 9001 vergleichbaren Norm Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumInformationssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsDurch den Bewerber ist in Konzeptform darzustellen, welche Sicherheitsvorkehrungen dieser trifft, um Cyber-Angriffe abzuwehren. Gehen Sie dabei mindestens auf die folgenden Aspekte im Rahmen von IT-Sicherheitsmaßnahmen ein: - Konkrete Darstellung von Schutzmechanismen wie z.B. Schutz der bereitgestellten Infrastruktur vor Bruteforce-Angriffen, Einsatz von Firewall- und Intrusion-Detection-Systemen in der Cloud-Infrastruktur - Richtlinien zum Notfallmanagement - Einhaltung der Richtlinien, regelmäßige Überprüfung, Ahndung von Verstößen - Zertifizierungen der IT-Sicherheit - Regelmäßige Risiko- und Schwachstellenanalyse - Schulungen zur IT-Sicherheit für Beschäftigte - Mindestanforderungen für Passwörter Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bewerber hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsA. Der Bewerber hat die Bonitätsauskunft eines Finanzdienstleisters bzw. einer Wirtschaftsauskunftei vorzulegen. Als Mindestanforderungen hat die Bonitätsauskunft eine Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default, pd-Wert gemäß Basel-II-Kriterien) zu enthalten, die a) einen Wert von 1,5 % unterschreitet und b) zum Stichtag der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung nicht älter als sechs Monate ist. Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jeder wesentliche Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben. Hinweis: Für den Fall, dass eine solche Bonitätsauskunft ohne Verschulden des Bewerbers nicht vorgelegt werden kann, kann der Nachweis der Bonität durch die Vorlage von gleichwertigen Unterlagen geführt werden. Der Bewerber hat mit diesen Unterlagen darzulegen, dass sein Unternehmen solide finanziert ist, seine Verbindlichkeiten erfüllt und mit seiner Leistungsfähigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit zu rechnen ist. B: Nur auf Nachfrage des Auftraggebers: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers. C:: Nur auf gesonderte Nachfrage des Auftraggebers: Als Hinweis auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Bitte teilen Sie uns zur Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit daher folgende Kennzahlen mit: - Krisensignalwert Zeichen einer Unternehmenskrise mit eingeschränkter wirtschaftlicher Leis-tungsfähigkeit sind i. d. R. ein sinkender Cash Flow (Zahlungsmittelüberschuss als Ausdruck der absoluten Innenfinanzierungskraft) und steigende Verbindlichkeiten. Beiden Kennzahlen im Verhältnis ergeben den Krisensignalwert. Krisensignalwert = Cash Flow / Summe der Verbindlichkeiten Auf ein Geschäftsjahr bezogen wird mit dem Wert die Entschuldungsfähigkeit dargestellt. Das Verhältnis aus Cash Flow und Verbindlichkeiten verstärkt die Signalwirkung im Vergleich zur alleinigen Betrachtung vom Cash Flow und von Kennzahlen zur Vermögensstruktur. Deshalb ist der Krisensignalwert, auch dynamischer Verschuldungsgrad bezeichnet, ein geeigneter Indikator für Liquiditätsprobleme und insolvenzgefährdete Unternehmen. - EBITDA-Marge/operative Marge Die EBITDA-Marge ist eine Kennzahl, die von vielen Marktteilnehmern zur Be-urteilung der Ertragskraft eingesetzt wird. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Ergebnis (EBITDA) zum Umsatz. EBITDA-Marge = EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization) / Umsatz Aufgrund hoher Bestandschwankungen im Umlaufvermögen empfiehlt es sich, die Gesamtleistung als Basisgröße zu verwenden, da diese Umsatzerlöse um Bestandsveränderungen korrigiert. Sie kann auch ohne abgeschlossenen Jahresabschluss unterjährig aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ermittelt werden. Die EBITDA-Marge kann als geeigneter (Teil-) Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet werden. - Deckungsfaktor Durch den Deckungsbeitrag wird in absoluter Größe ausgedrückt, in welchem Maße die Gemeinkosten (Fixkosten) durch Aufträge "gedeckt" werden. Umso höher die Ertragskraft eines Bewerbers, umso höher ist die Deckung der leistungsunabhängigen Kosten (Fixkosten) und umso höher fällt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Setzt man den absoluten Deckungsbeitrag ins Verhältnis zu den Fixkosten, so erhält man den Faktor, mit dem Bewerber die Fixkosten decken können. Deckungsfaktor = Deckungsbeitrag / Fix-kosten Deckungsbeitrag (vereinfacht über Ge-winn- und Verlustrechnung) = Umsatzerlöse - Materialaufwand - Personalaufwand - sonstige betriebliche Aufwendungen Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eigene Kennzahlen (in einem Dokument möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsNur auf gesonderte Nachfrage des Auftraggebers: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen mindestens in Höhe von 1,5 Mio. Euro ohne USt. je Jahr auf. Der Bewerber muss diesen Umsatz auf Nachfrage des Auftraggebers durch entsprechende Referenzen nachweisen.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EU, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung nicht älter als sechs Monate sein.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErfüllung Leistungsverzeichnis
BeschreibungWertung gemäß Anlage 1.3.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertung gemäß Anlage 1.3.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eee4d818a-711619bd3c840092&
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass gemäß § 56 VgV die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist. Vorgenannte Unterlagen müssen zwingend bereits mit dem Erstangebot eingereicht werden. Andernfalls führt dies zwingend zum Ausschluss gemäß § 57 VgV.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsA. Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen 1. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 3. Eigenerklärung Russlandsanktionen B. Sonstige besondere Bedingungen nach § 128 GWB 1. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG 2. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 3. Erklärung Unternehmensdaten 4. Scientology-Schutzerklärung 5. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) *** 2) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 3) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 4) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLand Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
RegistrierungsnummerDE813951832
PostanschriftFürstenwall 25
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40219
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
RegistrierungsnummerDE164242157
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-8001
Offizielle BezeichnungLand Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
RegistrierungsnummerDE123456789
StadtStuttgart
Postleitzahl70173
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-8002
Offizielle BezeichnungLand Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
RegistrierungsnummerDE123456789
StadtBerlin
Postleitzahl10178
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-8003
Offizielle BezeichnungLand Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
RegistrierungsnummerDE123456789
StadtPotsdam
Postleitzahl14473
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-8004
Offizielle BezeichnungLand Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
RegistrierungsnummerDE123456789
StadtWiesbaden
Postleitzahl65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-8005
Offizielle BezeichnungLand Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Kultusministerium
RegistrierungsnummerDE123456789
StadtHannover
Postleitzahl30173
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-8006
Offizielle BezeichnungMinisterium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
RegistrierungsnummerDE 811209907
StadtDüsseldorf
PostleitzahlDEA11
Land, Gliederung (NUTS)Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-8007
Offizielle BezeichnungSaarland, vertreten durch das Ministerium für Bildung und Kultur
RegistrierungsnummerDE123456789
StadtSaarbrücken
Postleitzahl66111
Land, Gliederung (NUTS)Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-8008
Offizielle BezeichnungFreistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricaht und Kultus
RegistrierungsnummerDE811335517
StadtMünchen
Postleitzahl80333
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-8009
Offizielle BezeichnungLand Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
RegistrierungsnummerDE123456789
StadtMagdeburg
Postleitzahl39114
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-8010
Offizielle BezeichnungGroßherzogtum Luxemburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend - Service de Coordination de la Maison de l'orientation
RegistrierungsnummerLU123456789
StadtLuxemburg
PostleitzahlL-1118
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailvergabe@ebnerstolz.de
Telefon4922885029175
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-8011
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungd292b527-5b1f-4cf7-85bc-d7949134bebb-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungFristverlängerung
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung47af4e96-8965-4643-8cb0-019a3d915098  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/07/2026 13:52:44 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung501431-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe137/2026
Datum der Veröffentlichung20/07/2026