Zusätzliche Angaben
1) Ein Angebot kann ausschließlich elektronisch über das Bieterportal der KfW (abrufbar unter
https://ausschreibungen.kfw.de) abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte unseren Angebotsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2) Eine Übermittlung Ihres Angebots ist erst möglich, wenn Sie im Bieterassistenten unseres Online-Portals alle Pflichtfelder ausgefüllt haben und wenn Sie außerdem alle von uns zur Verfügung gestellten Angebotsbedingungen/ Formulare sowie Anlagen und etwaige Benachrichtigungen aktiv zur Kenntnis genommen haben. Nachrichten nehmen Sie zur Kenntnis, indem Sie sie öffnen und bestätigen. Für die Versendung Ihres Angebots planen Sie bitte mindestens 1 Stunde ein!
3) Die KfW überprüft zunächst die Eignung der Bieter und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die Sie in die Eingabemaske unseres Bieterassistenten eingetragen haben sowie anhand der auf externer Anlage einzureichenden Referenzen.
Die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine Eigenerklärung im Bieterassistenten abzugeben.