Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erforderliche zusätzliche Leistungen sind für die Herstellung eines abnahmefähigen Gewerkes notwendig geworden.
Zusätzliche Leistungen und vertraglich vereinbarte Leistungen sind miteinander verzahnt und müssen gleichzeitig erbracht werden.
Eine zusätzliche Ausschreibung und Vergabe wäre zum damaligen Zeitpunkt mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Ferner hätte eine zusätzliche Ausschreibung den fristgerechten IBN-Termin in erhöhtem Maße gefährdet, welches erneut mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen wäre.
Somit wurde der zusätzlichen Leistung des ANs zur Prävention einer Kostensteigerung sowie zur Gewährleistung von Planungs- und Kostensicherheit zugestimmt.