S-Bahnhof Warschauer Straße VE08Ausrüstung 50 Hz, TK und GA
Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22680
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45000000 Bauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 31600000 Elektrische Ausrüstung, 32581000 Ausrüstung für Datenübertragung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Vergabeeinheit 08 (VE08) umfasst die Errichtung der 50 Hz-Anlagen sowie die Anlagen für die Telekommunikation und Gebäudeautomation am S-Bahnhof Warschauer Straße.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/03/2017Ende: 30/06/2018
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 043-079105
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 16FEI22680
Bezeichnung des Auftrags:
S-Bahnhof Warschauer Straße VE08Ausrüstung 50 Hz, TK und GA
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 27/02/2017
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: euromicron Deutschland GmbH
Postanschrift: Siemensstraße 6
Ort: Neu-Ilsenburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Der Auftrag wurde am 13.02.2017 erteilt, hiermit wird die Angabe im Punkt V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses, korrigiert.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 30/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45000000 Bauarbeiten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 31600000 Elektrische Ausrüstung, 32581000 Ausrüstung für Datenübertragung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabeeinheit 08 (VE08) umfasst die Errichtung der 50 Hz-Anlagen sowie die Anlagen für die Telekommunikation und Gebäudeautomation am S-Bahnhof Warschauer Straße.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/03/2017Ende: 30/06/2018
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: euromicron Deutschland GmbH
Ort: Neu-Ilsenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
061: Mit vorliegendem Nachtragsangebot NA061 werden Mehrkosten für die Realisierung zusätzlicher Antennenhalterungen der ZAT an der Verkehrsstation des S-Bf WRS geltend gemacht.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Bei Messungen der ZAT wurde festgestellt, dass es zu großen Interferenzen zwischen den Bahnsteigen kommt. Gemäß den Auswertungen der Messprotokollen ist es notwendig zusätzliche Antennenstandorte (je 2 Stk. pro Bahnsteig) vorzusehen und zu realisieren. Durch die Ausführung der Zusatzleistungen bleibt der Auftrag inhaltlich unverändert. Bei einer Übertragung der Leistung würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Durch die Beauftragung eines weiteren AN mit den zusätzlichen Leistungen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen, die eine fehlerfreie Nutzung der ZAT zur geplanten IBN des S-Bf WRS gefährden und dann zu erheblichen Mehrkosten aufgrund notwendiger Kompensationsmaßnahmen führt. Darüber hinaus wäre dadurch eine eindeutige Abgrenzung von Gewährleistungen für Vertrags- und Zusatzleistungen nicht mehr gegeben.