501926-2022 - ErgebnisDeutschland-Rheine: Beratung im Bereich Energieeinsparung
OJ S 177/2022 14/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rheine
Postanschrift: Klosterstraße 14
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: guido.wermers@rheine.de
Telefon: +49 5971939-595
Fax: +49 5971939-8595
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheine.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beratung zum Photovoltaikausbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/205
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
28 Dächer von kommunalen Liegenschaften sollen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für Solarenergie untersucht werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 250 567,23 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09330000 Solarenergie, 09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen, 09332000 Sonnenenergieanlage, 31712331 Photovoltaische Zellen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung: 48431 Rheine
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Alle Liegenschaften sind identisch zu untersuchen und ein einheitlicher Bericht ist anzufertigen.
Daher wird der Auftrag nicht in Lose, sondern an ein Unternehmen vergeben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 116-326148
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe BEN-Tec GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BEN-Tec GmbH
Postanschrift: Max Born Straße 1
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
E-Mail: info@ben-tec.com
Telefon: +49 597199198-00
Internet-Adresse: http://ben-tec.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 250 567,23 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYDYT
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/09/2022