Inhalt dieser Dienstleistung ist die Erbringung von Kommunikationsleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bezüglich des Neubaus der Rheinstraßenbrücke in Darmstadt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 400 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen, 79341400 Werbekampagnen, 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Darmstadt Mina-Rees-Str. 10 64295 Darmstadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Von der Agentur wird die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung einer öffentlichkeitswirksamen Kommunikationskampagne im Zusammenhang mit dem Abriss und Neubau der Brücke Rheinstraße in Darmstadt gefordert.
Die von dem AN zu entwickelnde, umzusetzende und zu begleitende Kommunikationskampagne soll alle Betroffenen und an dem Neubauprojekt Interessierte crossmedial ansprechen .
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiter des Projektteams / Gewichtung: 35 %
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 153-407029
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzneubau Brücke Rheinstraße über DB-Gleise - Öffentlichkeitsarbeit
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 08/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Ballcom GmbH
Das unter der Verfahrensnummer 2021/S 153-407029 geführte Offene Verfahren wurde mangels wertbarer Angebote beendet. Die vorstehend unter V. dieser Bekanntmachung getätigten Angaben beziehen sich daher auf das nach der Verfahrensaufhebung durchgeführte Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, das im Anschluss hierzu durchgeführt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNARWNF
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt