Im Zusammenhang mit dem Unfall bei Garmisch-Partenkirchen am 3. Juni 2022 wurde ein umfangreiches Inspektions- und Austauschprogramm bei Betonschwellen beschlossen. Kurzfristig müssen Betonschwellen in einer sehr großen Anzahl getauscht werden. Bis die Schwellen erneuert sind, fahren die Züge über die betroffenen Stellen mit geringerer Geschwindigkeit. In einzelnen Fällen können Streckenabschnitte auch gesperrt werden.
Der Vertrag wird als Dringlichkeitsvergabe (Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO) durchgeführt.
Es liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die der betreffende Auftraggeber nicht voraussehen konnte, und die es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenen sind.
Die bisher vorsorglich durchgeführten Sonderinspektionen der Betongleisschwellen machen ein vorsorgliches Eingreifen unumgänglich. Bis Mitte August werden die Inspektionen abgeschlossen sein. Betroffen sind alle Regionen in Deutschland (besonders die Regionen Nord, Ost und Südost) und nach jetzigen Erkenntnissen eine große Anzahl an Strecken, auch auf den besonders wichtigen HA- und HA+-Strecken.
Auf Basis derzeitiger Analysen ist der Austausch von mind. 400.000 Stück Betonschwellen bis Jahresende zu erwarten. Weitere Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend abgeschätzt werden. Wenn im Zuge der Inspektionen ein Schaden festgestellt oder vermutet wird, müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden. Je nach Ausprägung des Schadensbildes hat dies eine Langsamfahrstelle (LA-Stellen), bei stärkerer Beeinträchtigung eine sofortige Sperrung zur Folge. Die schadhaften Betonschwellen müssen umgehend gewechselt werden, um diese Konsequenzen zu vermeiden bzw. weitmöglichst zu reduzieren.
Ein umgehender Wechsel der schadhaften Schwellen ist aber nur möglich, wenn entsprechendes Material in größerem Umfang in allen potentiell betroffenen Regionen vorgehalten wird. Dazu ist es notwendig, dass Schwellen in einer bestimmten Größenordnung produziert werden und auf Lager liegen. Aufgrund der technischen Vorgaben (Herstellzeit, Aushärteperioden, etc.) benötigt das einen Zeitvorlauf von mindestens 28 Tagen. Wenn diese Mengen aus bereits beauftragten Beständen abgezogen würden, könnten andere wichtige laufende Programme (Bsp. Oberbauprogramm, normale Instandhaltung) nicht ungehindert fortgeführt werden. Die mit dieser Vergabe beabsichtigte Beschaffung ist daher für die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes unumgänglich.