503367-2023 - ErgebnisDeutschland-Peine: Systemberatung und technische Beratung
OJ S 158/2023 18/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: Gesa.Kracke@bge.de
Telefon: +49 5171/431028
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die BGE plant die technische Vorausentwicklung eines Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystems im Hinblick auf einen potentiellen Einsatz in den Bergwerken der BGE.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollte ein Auftragnehmer (AN), ggf. mit Nachunternehmen, gefunden
werden, der die technische Vorausentwicklung eines Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem, mit dem Fokus auf Benutzerakzeptanz, begleitet. Hierzu sind vom AN zunächst Anforderungen und Testszenarien für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem für den untertägigen Einsatz zu definieren. Anschließend soll der AN die Entwicklung eines solchen Systems beratend begleiten. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit einem vom AG gestellten Systemanbieter. Die Entwicklung des Systems soll iterativ in agilen Prozessen erfolgen. Validierungen und Verifizierungen der einzelnen Entwicklungsschritte sind vom AN durchzuführen. Diese finden zunächst in einer übertägigen Industriehalle statt, das System soll jedoch Anforderungen an einen untertägigen Einsatz im Salz- und Eisenerzbergbau erfüllen. Der AN soll zur Durchführung der Testszenarien eine Teststrecke entwerfen und in der Industriehalle aufbauen, um untertägige Einsatzszenarien bestmöglich zu simulieren. Optional behält sich der AG vor, zusammen mit dem AN auch Tests unter Tage in den Bergwerken
der BGE durchzuführen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 436 786,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
Hauptort der Ausführung: Hauptort der Ausführung ist Peine. Bei optionalen Erprobungen unter Tage handelt es sich bei den Standorten um die Bergwerke der BGE in Morsleben, Salzgitter-Bleckenstedt und Remlingen-Semmenstedt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personalqualifikation / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Projektkonzept / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Durchführung der Validierung und Verifizierung des Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem unter Tage, inkl. Dokumentation der Testszenarien und -ergebnisse
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 057-168201
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IAV GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 436 786,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 2289499-0
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/08/2023