503799-2021 - ErgebnisDeutschland-Hannover: Netzwerkinfrastruktur
OJ S 193/2021 05/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: enercity AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: markus.jost@enercity.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enercity.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme sowie Energiedienstleistungen aller Art

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
I/ZWO Netzwerkkomponenten und WLan Ausschreibung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_000000026521
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die enercity Netz GmbH betreibt über alle Standorte hinweg eine homogene LAN-Infrastruktur mit Netzwerkswitchen des Herstellers HPE Aruba. Die Netzwerkswitche werden mit den Hersteller-spezifischen Softwareprodukten verwaltet und überwacht. Ausgeschrieben wird die Netzwerkausstattung des neuen Verwaltungsgebäudes an der Glocksee (Projekt I/ZWO) .
Der Aufwand und die Begleitkosten für den Rollout und die Inbetriebnahme der neuen Netzwerkswitche soll so gering wie möglich sein. Die vorhandenen Verwaltungs- und Überwachungssysteme sollen weiterverwendet werden. Das vorhandene Produkt-spezifische Know-how der Netzwerkadministratoren und -Operatoren soll gesichert werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32420000 Netzausrüstung, 32400000 Netzwerke
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung: enercity AG Ihmeplatz 2 30449 Hannover
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die enercity Netz GmbH betreibt über alle Standorte hinweg eine homogene LAN-Infrastruktur mit Netzwerkswitchen des Herstellers HPE Aruba. Die Netzwerkswitche werden mit den Hersteller-spezifischen Softwareprodukten verwaltet und überwacht. Ausgeschrieben wird die Netzwerkausstattung des neuen Verwaltungsgebäudes an der Glocksee (Projekt I/ZWO) .
Der Aufwand und die Begleitkosten für den Rollout und die Inbetriebnahme der neuen Netzwerkswitche soll so gering wie möglich sein. Die vorhandenen Verwaltungs- und Überwachungssysteme sollen weiterverwendet werden. Das vorhandene Produkt-spezifische Know-how der Netzwerkadministratoren und -Operatoren soll gesichert werden.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 157-416986
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1115100323
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/09/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AirITSystems Hannover GmbH
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrageinschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform(siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 07.09.2021 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0RC1G
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mv.niedersachsen.de
Fax: +49 413115-2943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/09/2021