504505-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Schienen und Zubehör – Herstellung, Lieferung und Einbau Schienenkopfbenetzungsanl agen (M016)
OJ S 138/2026 21/07/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMV Mannheimer Verkehr GmbH
E-Mailvergabe@rnv-online.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHerstellung, Lieferung und Einbau Schienenkopfbenetzungsanl agen (M016)
BeschreibungFür die Neubastrecke Glücksteinquartier werden an den engen Gleisbögen 6 Schienenkopfbenetzungsanlagen verbaut. Für weitere 4 Standorte soll die Infrastruktur für weitere Schienenkopfbenetzungsanlagen vorbereitet werden.
Kennung des Verfahrens7fac8c84-3ac8-442a-9ae6-6375fa420b6b
Interne Kennung087-26-EK2
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34941000 Schienen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34945000 Spureinstellungsgeräte, 34946000 Gleisbaumaterial und -teile
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMannheim
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelHerstellung, Lieferung und Einbau Schienenkopfbenetzungsanl agen (M016)
BeschreibungFür die Neubastrecke Glücksteinquartier werden an den engen Gleisbögen 6 Schienenkopfbenetzungsanlagen verbaut. Für weitere 4 Standorte soll die Infrastruktur für weitere Schienenkopfbenetzungsanlagen vorbereitet werden.
Interne Kennung087-26-EK2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34941000 Schienen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34945000 Spureinstellungsgeräte, 34946000 Gleisbaumaterial und -teile
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMannheim
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRhein-Neckar-Verkehr GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungIn Baden-Württemberg ist eine Typzustimmung von der Technischen Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen notwendig. Vor diesem Hintergrund können nur die Anlagen der Fa. Moklansa eingebaut werden, da eine solche Typzustimmung nur für diesen Hersteller vorliegt und es sich hierbei um sicherheitsrelevante Komponenten handelt. Nur diese Schienenkopfbenetzungsanlage darf lt. Schreiben vom 19.12.2011 im Netz der rnv verbaut und betrieben werden. Des Weiteren ist der Einbau einer SKBA der Fa. Moklansa aus Instandhaltungs- und Wartungsgründen notwendig. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die Leistung der Herstellung und Lieferung einer Schienenkopfbenetzungsanlage in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungmoklansa GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2026723601
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots301 470,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags087-26-EK2_V1
Datum der Auswahl des Gewinners20/07/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungMV Mannheimer Verkehr GmbH
RegistrierungsnummerDE811244559
PostanschriftMöhlstr. 27
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Telefon+496214651730
Fax+496214653214
Internetadressehttps://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Verkehr GmbH
RegistrierungsnummerDE213122348
PostanschriftMöhlstr. 27
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Telefon+496214651730
Fax+496214653214
Internetadressehttps://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnungmoklansa GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 157930885
StadtHolzwickede
Postleitzahl59439
Land, Gliederung (NUTS)Unna (DEA5C)
LandDeutschland
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftVergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76247
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49721 9268730
Fax+721 9263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb2fae0e5-3129-482e-a1e3-83c2f3b4a87f  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/07/2026 13:11:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung504505-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe138/2026
Datum der Veröffentlichung21/07/2026