Es handelt sich um die Direktvergabe an die ASEAG. Öffentlicher Nahverkehr für das Einzugsgebiet der RWTH Aachen kann allein vom örtlichen Verkehrsverbund in seiner Gesamtheit gemäß § 14 Abs. 4 Ziffer 2c VgV angeboten werden, da die Zurverfügungstellung an ausschließliche Rechte, hier Konzessionsrechte zur Beförderung im Personenverkehr in einem bestimmten Gebiet, gebunden ist.