504679-2022 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Hardware für Zentralrechner
OJ S 179/2022 16/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste
Postanschrift: Winklerstr. 33
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arzani, Armin
E-Mail: zd-3@stadt.nuernberg.de
Fax: +49 911/231-2414
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Upgrade der V7000 Gen2+ Umgebung auf IBM FlashSystem 7300 Hyperswap-Systeme bei der Stadt Nürnberg
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003908
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30211200 Hardware für Zentralrechner
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Upgrade der V7000 Gen2+ Umgebung auf IBM FlashSystem 7300 Hyperswap-Systeme bei der Stadt Nürnberg
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30211200 Hardware für Zentralrechner
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Upgrade der V7000 Gen2+ Umgebung auf IBM FlashSystem 7300 Hyperswap-Systeme mit Datenmigration bei der Stadt Nürnberg
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 143-408651
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Upgrade der V7000 Gen2+ Umgebung auf IBM FlashSystem 7300 Hyperswap-Systeme bei der Stadt Nürnberg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Weitere Details befinden sich in der internen Dateiablage "2022003908_Vermerk_zur_Aufhebung_des_Verfahrens.pdf"
Das Verfahren muss gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden, da kein Angebot zu den ausgeschriebenen Bedingungen eingegangen ist.
Der Bieter „SVA“ hat eine von ihm offensichtlich in Eigenregie zu erbringende Leistung angeboten, welche sich preislich in der Größenordnung der Anschaffung neuer und aktueller Hardware bewegt. Diese Leistung ist nicht durch die Supportbedingungen des Herstellers abgedeckt und wirtschaftlich für die Auftraggeberin nicht finanzierbar. Außerdem ist diese Leistung auch nicht zulässig, da es sich um eine Alternative zu der ursprünglich geforderten technisch zulässigen Leistung des Herstellers handelt. Daher ist das Angebot des Bieters „SVA“ ein unzulässiges Nebenangebot.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber
gemäß § 134 Abs. 2 GWB: Vertragsschluss erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber auf elektronischem Weg oder per Fax
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/09/2022