504775-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Digitale Vervielfältigungsgeräte – Mietvertrag zur Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen für die Stadtverwaltung der Stadt Bornheim und weiteren Standorten inkl. Software und Full-Service
OJ S 146/2025 01/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Bornheim
E-Mailvergabestelle@stadt-bornheim.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMietvertrag zur Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen für die Stadtverwaltung der Stadt Bornheim und weiteren Standorten inkl. Software und Full-Service
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Lieferung und Installation von 118 Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten des Auftraggebers auf Basis eines All-in-Miet- und Full-Service-Vertrages.
Kennung des Verfahrens60761d57-0810-4e51-bb7f-a876fc11b39a
Interne Kennung028-2025-O-GWB
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30121430 Digitale Vervielfältigungsgeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRathausstraße 2  
StadtBornheim
Postleitzahl53332
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenNeben dem o. g. Erfüllungsort werden alle Verwaltungsstandorte, Kindertagesstätten und Gerätehäuser der Feuerwehr der Stadt Bornheim ausgestattet. Bitte entnehmen Sie die genaue Übersicht der Standorte der Anlage 4 der Vergabeunterlagen (Standortübersicht).
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPTYDYDZP6
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMietvertrag zur Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen für die Stadtverwaltung der Stadt Bornheim und weiteren Standorten inkl. Software und Full-Service
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Lieferung und Installation von 118 Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten des Auftraggebers auf Basis eines All-in-Miet- und Full-Service-Vertrages.
Interne Kennung028-2025-O-GWB
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30121430 Digitale Vervielfältigungsgeräte
Optionen
Beschreibung der OptionenZumietungen und Gerätetausch sind bis 10 % des ursprünglichen Gesamtmietbetrages möglich.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRathausstraße 2  
StadtBornheim
Postleitzahl53332
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenNeben dem o. g. Erfüllungsort werden alle Verwaltungsstandorte, Kindertagesstätten und Gerätehäuser der Feuerwehr der Stadt Bornheim ausgestattet. Bitte entnehmen Sie die genaue Übersicht der Standorte der Anlage 4 der Vergabeunterlagen (Standortübersicht).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber kann den Vertrag einmalig bis 3 Monate vor Ablauf durch schriftliche Erklärung um 12 Monate verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDer Auftrag zur Lieferung, Installation und Miete von Druck- und Multifunktionssysteme wird in regelmäßigen Abständen ausgeschrieben.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis Ihrer Eignung geben Sie bitte mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über Dienstleistungen in einer Kommune oder einem Unternehmen mit vergleichbaren Systemen und Software sowie mit mindestens der gleichen Systemanzahl (118 Stück) an (siehe Vordruck Referenzen D.3). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. In diesem Fall werden die Kontaktdaten des Referenzgebers beim Bieter abgefragt. Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers im Rahmen der Aufklärung ist eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers mit den geforderten Angaben innerhalb einer Frist von 10 Tagen vorzulegen.

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsAnzahl der für die Betreuung zuständigen Mitarbeiter im technischen Support für 2022, 2023, 2024 (Vordruck Allgemeine Bieterangaben D.2).

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsAnzahl Mitarbeiter insgesamt für 2022, 2023, 2024 (Vordruck Allgemeine Bieterangaben D.2).

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis, dass die Systeme mit dem Umweltzeichen Blauer Engel RAL UZ 219 ausgezeichnet sind bzw. falls sie über diese Auszeichnung nicht verfügen, die Anforderungen, die für die Erlangung des Umweltzeichens zugrunde gelegt werden in Bezug auf die zuschlagsrelevanten Kriterien Energieverbrauch, Ozon-, Geräusch- und Staubemission erfüllen. Belegbar bei Bedarf durch Umweltdatenblätter des Herstellers oder Eigenerklärungen.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von 2.000.000 EUR pro Schadensfall - ist bei Zuschlagserteilung bis zum Vertragsbeginn der beauftragten Leistung vorlegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Preis des günstigsten Bieters um das Zweifache oder mehr, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem des Zweifachen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungEnergieverbrauch
BeschreibungDer Bieter mit dem niedrigsten Energieverbrauch erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Energieverbrauchswert des günstigsten Bieters um das Zweifache oder mehr, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem des Zweifachen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungOzonemission in Betrieb
BeschreibungDer Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den jeweiligen Grenzwert für die Erlangung des Blauen Engels nach RAL UZ 219 für Ozon- und Staubemissionen wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert zur Erlangung des Blauen Engels. Die Ozon- und Staubmessungen für die Systeme erfolgen in weltweit 15 bis 20 Prüflaboren. Jedes der Prüflabore verfügt über Prüfkammern unterschiedlicher Größe. Die Nachweis- und Bestimmungsgrenzen unterscheiden sich von Prüfkammer zu Prüfkammer (gemäß BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin und RAL gGmbH, Siegburger Straße 39, Stankt Augustin, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel beauftragt). Für die Wertung gilt daher Folgendes: Sofern im Umweltdatenblatt oder in einer Eigenerklärung keine konkrete Zahl für die betreffenden Grenzen genannt wird, werden für die Wertung bei Angaben wie "<Bestimmungsgrenze" oder "<Nachweisgrenze" die Werte s. S. 23 der Vergabeunterlagen zugrunde gelegt. Hinweise zu Ozon- und Staubemissionen für Tinten(strahl)geräte: Bei dieser Technologie entsteht kein Ozon und nach bisherigen Erkenntnissen auch kein Staub. Vom Blauen Engel werden keine Grenzwerte vorgegeben. Für die Wertung wird daher von einer Emission gleich Null ausgegangen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungStaubemission in Betrieb
BeschreibungDer Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den jeweiligen Grenzwert für die Erlangung des Blauen Engels nach RAL UZ 219 für Ozon- und Staubemissionen wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert zur Erlangung des Blauen Engels. Die Ozon- und Staubmessungen für die Systeme erfolgen in weltweit 15 bis 20 Prüflaboren. Jedes der Prüflabore verfügt über Prüfkammern unterschiedlicher Größe. Die Nachweis- und Bestimmungsgrenzen unterscheiden sich von Prüfkammer zu Prüfkammer (gemäß BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin und RAL gGmbH, Siegburger Straße 39, Stankt Augustin, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel beauftragt). Für die Wertung gilt daher Folgendes: Sofern im Umweltdatenblatt oder in einer Eigenerklärung keine konkrete Zahl für die betreffenden Grenzen genannt wird, werden für die Wertung bei Angaben wie "<Bestimmungsgrenze" oder "<Nachweisgrenze" die Werte s. S. 23 der Vergabeunterlagen zugrunde gelegt. Hinweise zu Ozon- und Staubemissionen für Tinten(strahl)geräte: Bei dieser Technologie entsteht kein Ozon und nach bisherigen Erkenntnissen auch kein Staub. Vom Blauen Engel werden keine Grenzwerte vorgegeben. Für die Wertung wird daher von einer Emission gleich Null ausgegangen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGeräusche in Betrieb
BeschreibungDer Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Grenzwert in den Vorgaben der Arbeitsstättenregel (ISO 7779) zu Geräuschemissionen für Arbeitsplatzsysteme in Bedienerposition, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Sofern die Geräuschemissionen beim Schalldruckpegel in Bedienerposition den LpA-Wert von 70 dB (A) überschreiten, wird der Bieter von der Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert der Vorgaben der Arbeitsstättenregel bei Geräuschemissionen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/08/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDZP6/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDZP6
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDZP6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote03/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs werden keine leistungsbezogenen Unterlagen nachgefordert. Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb einer angemessenen Frist über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen. Werden sie nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin03/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bornheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Bornheim
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Bornheim
RegistrierungsnummerDE815359772
PostanschriftRathausstraße 2
StadtBornheim
Postleitzahl53332
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@stadt-bornheim.de
Telefon+49 2222945-247
Fax+49 2222945-126
Internetadressehttps://www.bornheim.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer
E-Mailpoststelle@bezreg-koeln.de
Telefon+49 2211473045
Fax+49 2211472889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung73ddf43e-d3ea-455c-b9c6-ecb13dbebef9  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/07/2025 13:09:43 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung504775-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe146/2025
Datum der Veröffentlichung01/08/2025