505057-2026 - Ergebnis
Deutschland – Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen – Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
OJ S 139/2026 22/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Bernau bei Berlin
E-Mailinfrastrukturamt-328@bernau-bei-berlin.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelReinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
BeschreibungDie Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen im einem offenen Verfahren zu vergeben. Die Reinigungsleistung umfasst Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrensb5236d16-e32e-45d3-81bb-02897d441991
Interne Kennung70/26/004: Los 1_Entlang der Stadtmauer
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBürgermeisterstraße 25  
StadtBernau bei Berlin
Postleitzahl16321
Land, Gliederung (NUTS)Barnim (DE405)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDer Auftrag wird in folgende Gebietslose aufgeteilt: LOS 1 - Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2 - Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3 - Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4 - Stadtflächen nördlich der Bundesstraße 2 (B2) und Mühlenstraße LOS 5 - Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6 - Stadtflächen südlich der Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHVHJYC#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelReinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
Beschreibung§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Interne Kennung70/26/004: Los 1_Entlang der Stadtmauer
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBürgermeisterstraße 25  
StadtBernau bei Berlin
Postleitzahl16321
Land, Gliederung (NUTS)Barnim (DE405)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDer Auftrag wird in folgende Gebietslose aufgeteilt: LOS 1 - Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2 - Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3 - Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4 - Stadtflächen nördlich der Bundesstraße 2 (B2) und Mühlenstraße LOS 5 - Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6 - Stadtflächen südlich der Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Leistungsumsetzung beginnt voraussichtlich ab Juni 2026 nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Der Vertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von 4 Jahren nach Zuschlagserteilung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibung1. Der Zuschlag wird - unter der Beachtung der Vergabevorschriften zur Prüfung und Wertung von Angeboten auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt: Wertung in % 1. Preis 100 2. Es wird darauf hingewiesen, dass vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz eine Abfrage bei der Informationsstelle (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam) hinsichtlich der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erfolgt, ob Eintragungen in der Sperrliste vorliegen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen im Vergaberecht richtet sich nach § 160 GWB. Erkennbare Verstöße müssen bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist, sonstige Verstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Nichtabhilfe durch die Vergabekammer zulässig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bernau bei Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Bernau bei Berlin
Registrierungsnummer12-12992262150167-51
PostanschriftBürgermeisterstraße 25
StadtBernau bei Berlin
Postleitzahl16321
Land, Gliederung (NUTS)Barnim (DE405)
LandDeutschland
KontaktpersonInfrastrukturamt, Amt 70.2
E-Mailinfrastrukturamt-328@bernau-bei-berlin.de
Telefon+49 3338 365 328
Internetadressehttps://www.bernau-bei-berlin.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummert:03318661719
PostanschriftHeinrich-Mann-Allee 107
StadtPotsdam
Postleitzahl14473
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer des Landes Brandenburg
E-MailVergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de
Telefon+49 331 8661719
Fax+49 331 8661652
Internetadressehttps://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga2225b64-e9f4-4daf-9c04-c4af8cc69bd2  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/07/2026 13:29:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung505057-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe139/2026
Datum der Veröffentlichung22/07/2026