Diskriminierungsfreie Ausübung des Leistungsbestimmungsrechtes des Auftraggebers nach objektiver und sachlich gerechtfertigter Festlegung der technischen Anforderungen sowie vorliegende Bestätigung des Herstellers, dass eine elektronisch auswertbare umfangreiche Pressedatenbank, nur von ihm angeboten wird und die damit verbundenen Leistungen ausschließlich direkt erworben werden können.
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV