VerfahrensartOffenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Hier liegt keine dringlichkeit im Sinne des Gesetzes vor. Es
handelt sich um eine Zurückversetzung der Vergabe Q U2EA
MA030 CA509. Da es sich um keine neu Vergabe handelt und
es aber systemseitig nicht möglich ist regulär eine
Angebotstermin unter 30 Tagen zu setzten, wird auf diesen
elktronischen Schritt zurück gegriffen.