506193-2021 - ErgebnisDeutschland-Anger: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 194/2021 06/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Anger
Postanschrift: Dorfplatz 4
Ort: Anger
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83454
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: franz.kern@anger.de
Telefon: +49 8656988916
Fax: +49 8656988915
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anger.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Entwicklung der Ortsmitte
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Planung von Frei- und Verkehrsanlagen gem. §§ 39 und 47 HOAI.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 277 800,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Hauptort der Ausführung: Anger
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Anger im Berchtesgadener Land beabsichtigt die Umgestaltung und Instandsetzung des namensgebenden Dorfplatzes mit Anger im Zentrum ihrer Gemeinde.
Die neu zu gestaltenden Flächen befinden sich größtenteils im Eigentum der Gemeinde.
Zur Vorbereitung der geplanten Maßnahmen wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der Anfang 2020 vom damaligen Gemeinderat beschlossen wurde. Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans wurden bereits die Bürger sowie Anlieger und wichtige Akteure beteiligt.
Für den im März 2020 neu gewählten Gemeinderat ergeben sich aus dem vorliegenden Rahmenplan noch weitere städtebauliche und gestalterische Fragen, die er mit dem aus diesem Verfahren hervorgehenden Planer noch vor Planung und Umsetzung der eigentlichen Maßnahmen klären möchte.
In enger Absprache mit Verwaltung und Gemeinderat sollen die geplanten Maßnahmen in Bauabschnitte aufgeteilt und priorisiert werden. Die Bauabschnitte werden dabei so zu wählen sein, dass sie nicht nur planerischen Erfordernissen sondern auch den finanziellen Gegebenheiten der Gemeinde entsprechen.
Die Maßnahmen werden durch die Städtebauförderung gefördert.
Die stufenweise Beauftragung erfolgt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 in den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen gem. §§ 39 und 47 HOAI für alle Bauabschnitte beauftragt.
Im Folgenden werden voraussichtlich sukzessive für weitere Bauabschnitte jeweils stufenweise die weiteren Leistungsphasen beauftragt werden, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit. Der konkrete zeitliche Rahmen und der Umgriff der Bauabschnitte für die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die gebührenrechtlich unterschiedlich zu behandelnden Planungsbereiche sind mit dem Auftragnehmer im Laufe der Leistungsstufe 1 zu vereinbaren.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit mit etwa 3,8 Mio. EUR geschätzt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Organisation der Vertretungsregelung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Präsenz und Verfügbarkeit / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Die Maßnahmen werden voraussichtlich in Abschnitten umgesetzt.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 093-243489
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: mahl gebhard konzepte Landschaftsarchitekten Stadtplaner PartG mbB
Postanschrift: Hubertusstraße 4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland
E-Mail: mail@mgk-la.com
Internet-Adresse: www.mgk-la.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bahnhofstraße 21a
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83455
Land: Deutschland
E-Mail: hannes.frauenschuh@bpr-consult.com
Internet-Adresse: www.bpr-consult.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 262 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 277 800,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservices.de) von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/10/2021