Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Zuge der Konzepterstellung, den laufenden Erkundungen des 2. EKP und den Abstimmungen mit dem Tunnel-Planer und dem tunnelbautechnischen Sachverständigen hat sich nun ergeben, das zum Teil zusätzliche Proben erforderlich werden und andere Proben/Laborunteruschungen in geringerem /größerem Umfang erforderlich werden. Die Bentoniteinpressversuche werden nicht durchgeführt, dafür sind aber zusätzlich Proben zur Bestimmung der Abrasivität (vgl. auch DAUB 05/2020) erforderlich. Durch die Durchführung der Laboruntersuchungen aus einer Hand, kann sichergestellt werden, dass die Auswertungen und Probennahme vergleichbar ist. Der Koordinationsaufwand wird nicht erhöht. Der AN legt die Randbedingungen fest, die für die Laborversuche und Auswertungen erforderlich sind und arbeitet in enger Abstimmung mit dem Labor.