506641-2023 - ErgebnisDeutschland-Freising: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
OJ S 160/2023 22/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Postanschrift: Vöttinger Straße 38
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Raab-Frank, Gertrud
E-Mail: zentrale-vergabestelle@fueak.bayern.de
Telefon: +49 87195224300
Fax: +49 87195224399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfl.bayern.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gebietskörperschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Ernährung, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Forsten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023RF000004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherhit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Art. 226 der Verordnung vom 31.10.2006, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dies wurde in der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern näher festgelegt.
Die Richtlinie gilt für alle Dienststellen und ca. 1040 Mitarbeiter der Landesanstalt für Landwirtschaft.
Um die o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.
Es wird mit einem Volumen von ca. 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung und ca. 115 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren kalkuliert.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21B Freising
Hauptort der Ausführung: Freistaat Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Um die gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.
Es wird mit einem Volumen von 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung und 115 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren
kalkuliert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 119-371891
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Es liegt kein wertbares Angebot vor.
Es ist beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Es wird ein Offenes Verfahren durchgeführt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/08/2023