Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wahlbenachrichtigungskarten
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 64112000 Briefpostdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) Elsässer Straße 66 26121 Oldenburg siehe Vergabeunterlagen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist der Versand von nationalen und in geringem Umfang von EU-weiten Briefsendungen sowie von Paketen für den Auftraggeber.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es ist von einem jährlichen Höchstumfang in Höhe von 200 % der im Preisblatt für das jeweilige Los genannten Sendungsmengen auszugehen. Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung. Die Regelungen des § 132 GWB bleiben hiervon unberührt.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Paketversand
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 64113000 Paketpostdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) Elsässer Straße 66 26121 Oldenburg siehe Vergabeunterlagen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist der Versand von nationalen und in geringem Umfang von EU-weiten Briefsendungen sowie von Paketen für den Auftraggeber.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 079-233984
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: A.008674
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Briefdienstleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 01/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Citipost Nordwest GmbH & Co. KG
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 40 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 40 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit hat der Auftraggeber eine Schätzung der jährlichen Sendungsvolumina erstellt. Die geschätzten Sendungsmengen ergeben sich im Einzelnen aus dem Preisblatt für das jeweilige Los (Anlage 5).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW16PJY
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen