Beschreibung der Beschaffung
Gemäß Artikel 21 (2) in Verbindung mit Artikel 3 Nrn. 16a und 17 der Verordnung (EU)
910/2014 (eIDAS-VO) hat die BA den Status eines qualifizierten Vertrauens- diensteanbieters für die Erstellung qualifizierter Zertifikate für elektronische Signaturen und qualifizierter elektronischer Zeitstempel (Vertrauensdiensteanbieter der BA - VDA der BA) erhalten.
Die BA betreibt dafür durch das IT-Systemhaus eine Public Key Infrastruktur (PKI) als Sicherheitsinfrastruktur. Damit ist die Ausgabe einer digitalen Dienstkarte (dDk) für Mitarbeiter der BA verbunden, die Funktionen zur Zeiterfassung, Zutrittskontrolle, zum Smartcard-Logon, Verschlüsseln und Signieren von Daten sowie Authentisieren an anderen Systemen bereitstellt. Dies gilt ebenso für Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen (gE) (auch für kommunale Mitarbeiter).
Während der Vertragslaufzeit sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen:
Nicht-optionale Leistung:
Pflege und Support für die folgenden eigenentwickelten Softwarekomponenten:
• BACSpider
• OSCMD
• CardDiag
• PKI-VZ
• SigG-Wurzel-CA1
• CMP-Schnittstellen (Balista Core)
Darüber hinaus sind Komponenten oder Tools, die speziell während der Vertragslaufzeit für den Support oder Diagnose entwickelt oder weiterentwickelt werden, ebenfalls zu pflegen.
Optionale Leistungen:
Dienstleistungskontingent in Höhe von bis zu 600 Personenstunden zur Realisierung neuer Anforderungen bzw. erforderlicher Anpassungen an der o.g. Software für die gesamte Vertragslaufzeit ohne Abrufverpflichtung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.01.2023 und endet nach Ablauf von 4 Jahren (48 Monate) mit Ablauf des 31.12.2026.