Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Zur Sicherung des Werkerfolges sind nachfolgende Leistungen erforderlich:
- Nachjustieren des WE-Antriebes Weiche 67/W102 - SVA 47
- Anbau Gleisschaltmittel Block X - SVA 48
- Baumassnahme Bph 6.1 Teil 1: stillgelegte W67W603 Stichkabel schneiden, Achszähler und Gleismagnete demontieren, Signal 67P7 Kabel abklemmen und im ESTW-A adapiert aufbauen - SVA 49
- Block XI Stopfarbeiten: An- und Abbau Achszähler und Gleismagnet - SVA 50
- Block XI Stopfarbeiten: beschädigte Stichkabel muffen und Achszähler tauschen, neuverlegtes Kabel am 500HZ-Vertreiler, sowie am Signalschaltkasten neu anschließen - SVA 51
- Block X Stopfarbeiten: An- und Abbau Achszähler und Gleismagnet auf Grund von Stopfarbeiten - SVA 52 und 53
Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Die Leistungen sind für die Umsetzung des Projektes erforderlich und damit auch, dass der AN seinen Werkerfolg, eine funktionsfähige und abnehmbare Anlage herzustellen, erbringen kann.
Folgenden Umständen wird durch die Anordnung der zusätzlichen Leistung als Nachtrag Rechnung getragen:
• Termine: Abhängigkeit der Gewerke untereinander und IBN in Gefahr
• Beträchtliche Zusatzkosten: Abhängigkeit der Gewerke untereinander und gestörter Bauablauf für den AN und für andere Gewerke und die Kosten, die durch eine neue Ausschreibung sowie der daraus entstehenden Folgekosten entstehen würden, übersteigen die angezeigten Mehrkosten.