Die Umstände, die die Anwendung des Verhandlungsverfahrens gemäß Ziffer 11.1 Buchstabe (e) des Anhangs der Haushaltsordnung rechtfertigen, sind:
— Die neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen bestehen, entsprechen dem Grundprojekt des ursprünglichen Mehrfachrahmenvertrags, das sich aus dem Verfahren EASA.2019.HVP.01 ergibt (d. h. sie befinden sich im Rahmen des Erstvertrags und der technischen Spezifikationen);
— Der ursprüngliche Mehrfachrahmenvertrag wurde nach Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung vergeben;
— Die Einleitung dieses Verfahrens erfolgte während der Umsetzung des Erstvertrags und innerhalb der drei Jahre nach Unterzeichnung;
— Die mögliche Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung wurde in den Ausschreibungsunterlagen für den ursprünglichen Mehrfachrahmenvertrag angekündigt;
— Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit machen die neuen Dienstleistungen nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Betrags des ursprünglichen Mehrfachrahmenvertrags aus.