Zusätzliche Angaben
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich, an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle, zu stellen. Einheitliche Europäische Eigenerklärungen, Teilnahmeanträge sowie die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genann-ten Zeitpunkt schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben, in einfacher Ausfertigung an die unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu übersen-den. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADADJ