Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um eine Sanierungsmaßnahme die durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert wird. Die Maßnahmen sind im Einvernehmen mit dem Bauherrn, dem Landesamt für Denkmalpflege, den Förderrichtlinien und allen
beteiligten Fachgutachtern durchzuführen ist. Eine Baugenehmigung/bauaufsichtliche Zustimmung ist nicht erforderlich.
Das Gebäude wird z.Zt. als Archiv und Büro genutzt. Die Archivnutzung wird aus dem Dachboden in ein anderes Gebäude verlagert, die Nutzung Büro kaum verändern. Die vorhandene Nutzung soll nicht wesentlich verändert werden.
Das Gebäude soll soweit möglich Barrierefrei hergerichtet werden, hierzu soll ein Aufzug im Gebäude integriert werden.