507142-2022 - ErgebnisDeutschland-Wermelskirchen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
OJ S 179/2022 16/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wermelskirchen
Postanschrift: Telegrafenstr. 29-33
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@wermelskirchen.de
Telefon: +49 2196/710-115
Fax: +49 2196/710-7115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Jahresvertrag Sinkkastenreinigung 2022/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe der Leistungen zur Sinkkastenreinigung im Stadtgebiet als Jahresvertrag über eine maximale Laufzeit von 3 Jahren (2022-2025).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 262 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen, 90640000 Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung: 42929 Wermelskirchen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die erforderlichen Arbeiten für die Sinkkastenreinigung im Stadtgebiet in Form eines Jahresvertrages (mit der Option der zweimaligen Verlängerung) zu vergeben und schreibt dies hiermit aus.
Bei der Durchführung der Sinkkastenreinigung im Stadtgebiet Wermelskirchen handelt es sich in Titel 1 um die Reinigung der Sinkkasteneimer der Straßeneinlaufschächte und in Titel 2 um die Reinigung der Nassschlammschächte, der Rigolenversickerungen mit Schlammfangschächten und der Sickerschächte sowie die Reinigung der Entwässerungsrinnen.
Die Sinkkastenreinigung hat insgesamt folgenden Leistungsumfang:
- ca. 4.200 Stück Sinkkasten
- ca. 553 Stück Sinkkästen mit Nassschlammschacht
- ca. 33 Stück Sickerschächte
- ca. 52 Stück Schlammfangschacht der Rigole reinigen
- ca. 680 m Entwässerungsrinnen (z. B. ACO-Rinnen)
- ca. 55 m Bordrinnenentwässerung.
Bei der in Titel 1 vorgesehenen Reinigung der Sinkkasteneimer der Straßeneinlaufschächte sind die Schmutzstoffe ausschließlich zum auftraggeberseitig gestellten Lagerplatz (Betriebshof Sonne) zu transportieren. Die Entsorgung der Schmutzstoffe erfolgt durch den AG.
Für die in Titel 2 aufgeführte Reinigung der Nassschlammschächte, Sickerschächte, der Rigolenversickerungen mit Schlammfangschacht sowie der Entwässerungs- und Bordrinnen ist die Entsorgung der Schmutzstoffe in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die Reinigung der Sinkkästen mit Sinkkasteneimer und mit Nassschlammschacht hat dreimal im Jahr zu den nachstehenden Terminen zu erfolgen:
- Erster Reinigungsgang: 9. KW bis Ende 11. KW
- Zweiter Reinigungsgang: 26. KW bis Ende 29. KW
- Dritter Reinigungsgang: 43. KW bis Ende 46. KW
Die Reinigung der Sickerschächte, der Rigolenversickerungen mit Schlammfangschacht sowie die Reinigung der Entwässerungs- und Bordrinnen erfolgt einmal im Jahr zeitgleich mit dem dritten Reinigungsgang der Sinkkästenreinigung.
Die Stadt Wermelskirchen legt auf die fristgerechte und ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten besonderen Wert, um Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Sinkkästen zu vermeiden und somit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird für jeden nicht fristgerecht durchgeführten Reinigungsgang eine Vertragsstrafe in Höhe von 1,6 % der Kosten für einen Reinigungsgang fällig.
Falls im Ausnahmefall begründete Verzögerungen bei einem Reinigungsgang auftreten sollten, sind diese vom Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und ausreichend zu begründen. Die Genehmigung für eine Verzögerung gilt nur dann als erteilt, wenn der Auftraggeber diese dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt hat.
Der Beginn der Sinkkastenreinigung ist dem Auftraggeber mindestens fünf Tage vorher anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede durchgeführte Leistung mit Ausführungsdatum und Unterschrift auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen zu dokumentieren.
Die Unterlagen sind dem Auftraggeber täglich vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beschädigungen von Sinkkästen, verstopfte Sinkkastenleitungen sowie fehlende Eimer nach Feststellung dem Auftraggeber schriftlich zu melden.
Nachfolgende Kosten sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzurechnen:
- Kosten für die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Erschwernisse bei der Sinkkastenreinigung
- Nebenleistungen, die bei der Sinkkastenreinigung notwendig bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind
- Sämtliche Kosten für Fahrzeuge, Geräte und Personal
- Transport der Schmutzstoffe zum auftraggeberseitig gestellten Lagerplatz, keine Entsorgung (Titel 1)
- Kosten für den Transport und die Entsorgung aller anfallenden Schmutzstoffe (Titel 2). Für die Entsorgung der Abfälle ist dem Auftraggeber der entsprechende Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Um die Leistungen erschöpfend zu beschreiben wurde zu allen Sinkkästen, Schächten und Rinnen entsprechende Listen beigefügt (siehe Vergabeunterlagen unter 4_Sonstiges).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Beschäftigung von Subunternehmen ist nicht zulässig.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben ist mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 130-369581
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Jahresvertrag Sinkkastenreinigung ab 2022
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: von Altenburg GmbH
Postanschrift: Tuchmacherweg 18A
Ort: Burgdorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31303
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 290 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 262 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E82619558“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 01.08.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Postanschrift: Zeughaustraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202/13-0
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/09/2022