VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit c VgV kommt aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums nur ein Unternehmen in Betracht.
Sportliche / wirtschaftliche Kriterien
• Status als Olympische Sportart
• Zugehörigkeit zur höchsten deutschen Spielklasse in der jeweiligen Sportart (1. Bun-
desliga)
• Teilnahme an internationalen Wettbewerben
• überwiegend tägliche Aktivität in sozialen Medien mit zehntausenden Bruttokon-tak-
ten seit mind. zwei Jahren
Imagewert:
• Zuschauerschnitt über 3.000 Zuschauer pro Spiel oder einmalig über 5.000 Zu-
schauer (Betrachtungszeitraum Saison 2018/2019 und 2019/2020 bis zum Be-ginn der
Corona-Pandemie)
Aushängeschild der Sportmetropole Berlin:
• Mitglied in der Initiative Sportmetropole Berlin, da die Mitgliedschaft in der Initia-
tive Sportmetropole die o.g. Kriterien voraussetzt (vgl. Anlage Initiative Sportmet-ropole)
kommt ausschließlich die
ALBA BERLIN Basketballteam GmbH (ALBA)
in Frage, da es der einzige Berliner Basketballclub ist, der wegen seiner Bundesligazuge-
hörigkeit und aufgrund seiner jüngsten nationalen Erfolge eine besonders hohe Strahlkraft
weit über Berlin und Deutschland hinaus hat und daher große Zuschauerzahlen, im Durch-
schnitt über 3.000 pro Spiel, akquirieren kann und dies auch regelmäßig im Rah-men des
Punktspielbetriebes tut. Zudem ist die ALBA BERLIN Basketballteam GmbH Mit-glied in der
Initiative Sportmetropole Berlin und einzige Eigentümerin der eingetragenen Marke „ALBA
BERLIN“.