VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit c VgV kommt aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums nur ein Unternehmen in Betracht.
Sportliche / wirtschaftliche Kriterien
• Status als Olympische Sportart
• Zugehörigkeit zur höchsten deutschen Spielklasse in der jeweiligen Sportart (1. Bundesliga)
• Teilnahme an internationalen Wettbewerben
• überwiegend tägliche Aktivität in sozialen Medien mit zehntausenden Bruttokon-takten seit mind. zwei Jahren
Imagewert:
• Zuschauerschnitt über 3.000 Zuschauer pro Spiel oder einmalig über 5.000 Zu-schauer (Betrachtungszeitraum Saison 2018/2019 und 2019/2020 bis zum Be-ginn der Corona-Pandemie)
Aushängeschild der Sportmetropole Berlin:
• Mitglied in der Initiative Sportmetropole Berlin, da die Mitgliedschaft in der Initia-tive Sportmetropole die o.g. Kriterien voraussetzt (vgl. Anlage Initiative Sportmet-ropole) kommt ausschließlich die
SCC Volleyball Marketing GmbH
in Frage, da es der einzige Berliner Volleyballclub ist, der wegen seiner Bundesligazuge-hörigkeit und aufgrund seiner jüngsten nationalen Erfolge eine besonders hohe Strahlkraft weit über Berlin und Deutschland hinaus hat und daher große Zuschauerzahlen, im Durchschnitt über 3.000 pro Spiel, akquirieren kann und dies auch regelmäßig im Rah-men des Punktspielbetriebes tut. Zudem sind die BR Volleys (SCC Volleyball Marketing GmbH) Mitglied in der Initiative Sportmetropole Berlin und einzige Eigentümer der ein-getragenen Marke „BERLIN RECYCLING VOLLEYS“.