VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Folgende Gründe sprechen gegen eine Neubeschaffung einer Softwarelösung anderer Anbieter:
Beim Wechsel auf eine neue Software ist die parallele Nutzung beider Systeme notwendig, um den weiteren Verwaltungsbetrieb für die Studierenden aufrecht zu erhalten.
Da erfordert unweigerlich zusätzliches Personal, um die Bearbeitung in beiden Systemen zu gewährleiten. Dann muss davon ausgegangen werden, dass die Quell-Codes der Systeme nicht miteinander kooperieren, heißt, die Daten des einen System sind nicht kompatibel mit denen des anderen. Somit müssen die vorhandenen Daten entweder aufwendig eingegeben werden oder dauerhaft in dem alten System vorgehalten werden. Dies führt aufgrund der fehlenden Updates der alten HIS-Version zu Sicherheitsrisiken.
Die Einführung eines neuen Systems würde so zu erheblichen Mehrkosten führen, die durch den erhöhten Personalaufwand, die längeren Einführungsprojekte mit Beraterkosten und zusätzliche Umschulungen und Einarbeitungen entstehen würden.