1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Fusion Industrial Liaison Offic (FILO) für Deutschland - Los 1
Beschreibung: Die Realisierung des internationalen Fusionsexperiments ITER stellt einen wichtigen Schritt zur Entwicklung eines Fusionskraftwerkes als langfristige Option einer CO2-freien und quasi unerschöpflichen Energiequelle dar und leistet somit einen Beitrag zur Zukunftsstrategie der Bundesregierung. Um möglichst viele Aufträge einzuwerben und damit finanzielle Rückflüsse der europäischen Beitragszahlungen in die Mitgliedsländer des ITER-Partners EU bzw. Euratom sicherzustellen, unterhalten die meisten der beteiligten EU-Länder sogenannte Industrial Liaison Offices (ILO), welche die jeweils heimische Industrie über Aufträge und Mitwirkungsmöglichkeiten bei ITER informieren und bei ihrer Teilnahme unterstützen
Kennung des Verfahrens: 8f5b02e0-b556-4459-ab71-36dc7ff568f8
Interne Kennung: 04513-7/16(2024)
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Fusion Industrial Liaison Offic (FILO) für Deutschland
Beschreibung: Die Realisierung des internationalen Fusionsexperiments ITER stellt einen wichtigen Schritt zur Entwicklung eines Fusionskraftwerkes als langfristige Option einer CO2-freien und quasi unerschöpflichen Energiequelle dar und leistet somit einen Beitrag zur Zukunftsstrategie der Bundesregierung. Um möglichst viele Aufträge einzuwerben und damit finanzielle Rückflüsse der europäischen Beitragszahlungen in die Mitgliedsländer des ITER-Partners EU bzw. Euratom sicherzustellen, unterhalten die meisten der beteiligten EU-Länder sogenannte Industrial Liaison Offices (ILO), welche die jeweils heimische Industrie über Aufträge und Mitwirkungsmöglichkeiten bei ITER informieren und bei ihrer Teilnahme unterstützen
Interne Kennung: 04513-7/16(2024)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption einmalig um maximal drei Jahre, max. 31.12.2030
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 554630-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 50%
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: K1. Qualität des Konzeptes „Netzwerk des Bieters“ (30%) K2. Qualität des Konzeptes „Verbindungsstelle Liaison Office“ (30%) K3. Qualität des Konzeptes „Forum FUSION Deutsch-land (20%) K4. Qualität des Konzeptes „FILO-Website und Unterstüt-zung des BMBF“ (20%)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung sind nur nicht ordnungsgemäße bzw. ungeeignete Angebote eingegangen. Die Verhandlungen wurden ausschließlich mit all denjenigen Bietern geführt, die die Eignungskriterien und die formalen Anforderungen erfüllt haben und auf die die Ausschlusskriterien nicht zutrafen
Sonstige Begründung: Das Angebot entsprach nicht den Anforderungen der Vergabeunterlagen
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c906328e-7ec7-4e22-b545-870ad31721e7 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2025 15:20:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 507604-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 147/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/08/2025