507960-2025 - Ergebnis
Deutschland – Bauarbeiten für Wohnhäuser – Sanierung von Wohnungen hier: Vergeben Aufträge im 7.Quartal des DBS (April-Juni 2025)
OJ S 147/2025 04/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR
E-MailVerdingung@bundesimmobilien.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSanierung von Wohnungen hier: Vergeben Aufträge im 7.Quartal des DBS (April-Juni 2025)
BeschreibungDie Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Die Sanierungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Wohnungen benötigt. Die Auftraggeberin ist dabei bemüht, örtlich und räumlich vergleichbare Wohnungen zusammenfassend in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Verfahrens zu vergeben. --- Die Leistungserbringung des jeweiligen Auftragnehmers beinhaltet sämtliche Bauleistungen, die zur technisch und handwerklich einwandfreien, schlüssel- und betriebsfertigen und allen behördlichen Anforderungen entsprechenden Sanierung der Wohnungen nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik erforderlich sind. ---- Für die Sanierung der Wohnungen werden in Abhängigkeit vom jeweiligen, wohnungsbezogenen Sanierungsbedarf im wesentlichen folgende Gewerke und Leistungen in einheitlicher Gesamtverantwortung benötigt: - Malergewerbe - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation - Bautischlerei / Einbau von genormten Baufertigteilen --- Die Auftraggeberin wird ihren jeweiligen konkreten Sanierungsbedarf (jeweils ca. 3-5 Whg) von örtlich und räumlich zusammengefassten Wohnungen im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt in dieser Region geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Diese Unternehmen haben dann die Möglichkeit zur Besichtigung dieser Wohnungen und zur Angebotsabgabe. --- Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): - Region 1: Mecklenburg-Vorpommern - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark - Region 5: Berlin und Brandenburg - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe - Region 10: Nord NRW - Region 11: Süd NRW - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken - Region 14: Bayern - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm - Region 16: Südliches Baden-Württemberg
Kennung des Verfahrens89d6ed6a-4800-4922-b65c-66537001ac64
Interne KennungVOEK 402-22
VerfahrensartSonstiges zweistufiges Verfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren wird als dynamisches Beschaffungssystem im Sinne des §4b Abs.1 EU VOB/A i.V.m. § 33 ff. VgV durchgeführt, wobei die einzelnen Leistungssprints aufgrund technischer Voraussetzungen als unterschwellige Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 11 UVgO geführt werden.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): Region 1: Mecklenburg-Vorpommern (insbesondere: Binz, Greifswald, Rostock, Sanitz, Sassnitz, Schwerin, Stralsund, Wismar). - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen (insbesondere: Alt Duvenstedt, Altenholz, Buxtehude, Hamburg, Heide, Itzehoe, Kiel, Kronshagen, Lüneburg, Neumünster, Stade- Bützfleth). - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen (insbesondere: Bremen, Cuxhaven, Oldenburg, Rotenburg (Wümme), Verden (Aller), Wilhelmshaven). - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark (insbesondere: Braunschweig, Goslar, Hannover, Minden, Munster, Neustadt am Rübenberge, Soltau, Wriedel, Wunstorf). - Region 5: Berlin und Brandenburg (insbesondere: Berlin, Niederfinow, Potsdam, Strausberg, Teltow, Unterspreewald). - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg (insbesondere:Bautzen, Cottbus, Dresden, Ebersbach-Neugersdorf, Großröhrsdorf, Königsbrück, Löbau, Pirna, Riesa, Weißwasser). - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen insbesondere: Bad Brambach, Chemnitz, Delitzsch, Frankenberg/Sa., Gera, Halle (Saale), Leipzig, Marienberg, Oberwiesenthal, Olbernhau, Peissen, Schneeberg). - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen (insbesondere: Bad Salzungen, Breitungen, Erfurt, Eschwege, Göttingen, Jena, Meinhard, Meiningen, Mühlhausen, Philippsthal (Werra), Sonneberg, Straufhain, Suhl, Tann (Rhön), Wildeck). - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe (insbesondere: Fritzlar, Kassel, Lippstadt, Marburg, Neustadt (Hessen), Paderborn, Soest, Stadtallendorf, Wolfhagen). - Region 10: Nord NRW (insbesondere: Bocholt, Dülmen, Düsseldorf, Münster, Unna, Waltrop, Wetter (Ruhr), Wuppertal). - Region 11: Süd NRW (insbesondere: Aachen, Bonn, Euskirchen, Köln, Rheinbach, Troisdorf). - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland (insbesondere: Bad Bergzabern, Bruchmühlbach- Miesau, Daun, Homburg, Igel, Kleinblittersdorf, Landau, Neu-stadt, Perl, Perl- Eft-Hellendorf, Saarlouis, Schweich, Traben-Trarbach, Trier, Überherrn). - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken (insbesondere: Bad Homburg v.d. Höhe, Bad Kissingen, Darmstadt, Diez, Frankfurt am Main, Giebelstadt, Gießen, Koblenz, Langen, Mainz, Neu-Isenburg, Oberursel (Taunus), Wetzlar, Wiesbaden). - Region 14: Bayern (insbesondere: Erding, München, Nürnberg, Regensburg). - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm (insbesondere: Ellwangen (Jagst), Esslingen am Neckar, Heilbronn, Karlsruhe, Neu-Ulm, Ostfildern, Rastatt, Rheinstetten, Stuttgart). - Region 16: Südliches Baden- Württemberg (insbesondere: Bad Säckingen, Freiburg im Breisgau, Friedrichshafen, Grenzach-Wyhlen, Konstanz, Langenargen, Lindau, Müllheim, Radolfzell am Bodensee, Rielasingen-Worblingen, Rottweil, Sigmaringen, Tettnang, Waldshut-Tiengen, Weil am Rhein).
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - VOB/A-EU - § 4b Abs. 1 EU VOB/A i.V.m. §§ 22 bis 24 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLeistungssprint VOEK 402-22-57, Region 6 - Sachsen und südliches Brandenburg
BeschreibungDer Leistungssprint VOEK 402-22-57 ist der 57. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Sachsen und südliches Brandenburg. Er umfasst folgende 9 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: Turower Str. 58, 03048 Cottbus, 3. OG li, Turower Str. 58, 03048 Cottbus, 3. OG re, Turower Str. 59, 03048 Cottbus, 3. OG, Turower Str. 59, 03048 Cottbus, 4. OG, Turower Str. 60, 03048 Cottbus, EG li, Turower Str. 60, 03048 Cottbus, 2. OG li, Turower Str. 60, 03048 Cottbus, 4. OG li, Turower Str. 60, 03048 Cottbus, 2. OG re, Turower Str. 60, 03048 Cottbus, 4. OG re,
Interne KennungVOEK 402-22-57
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
BeschreibungFalls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.
LosLOT-0002
TitelLeistungssprint VOEK 402-22-58, Region 1 - Mecklenburg-Vorpommern
BeschreibungDer Leistungssprint VOEK 402-22-58 ist der 58. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Mecklenburg-Vorpommern. Er umfasst folgende 14 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: Hermann-Burmeister-Str. 43, 18435 Stralsund, 1.OG mitte Lion-Feuchtwanger-Str. 17 A, 18435 Stralsund, 4. OG links Lion-Feuchtwanger-Str. 19 A, 18435 Stralsund, 3. OG rechts Lion-Feuchtwanger-Str. 21 B, 18435 Stralsund, 3. OG links Arnold-Zweig-Str. 64, 18435 Stralsund, 3.OG rechts Arnold-Zweig-Str. 109, 18435 Stralsund, EG links Arnold-Zweig-Str. 109, 18435 Stralsund, 2. OG rechts Arnold-Zweig-Str. 126, 18435 Stralsund, 3. OG links X* Bertolt-Brecht-Str. 6, 18435 Stralsund, 1. OG rechts Lion-Feuchtwanger-Str. 17 B, 18435 Stralsund, 2. OG rechts Große Parower-Str. 116, 18435 Stralsund, EG rechts X* Bertolt-Brecht-Str. 19, 18435 Stralsund. 2. OG links Arnold-Zweig-Str. 60, 18435 Stralsund, 2. OG rechts X* Arnold-Zweig-Str. 125, 18435 Stralsund, 3. OG rechts
Interne KennungVOEK 402-22-58
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Rügen (DE80L)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
BeschreibungFalls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.
LosLOT-0003
TitelLeistungssprint VOEK 402-22-60, Region 5 - Berlin und Brandenburg
BeschreibungDer Leistungssprint VOEK 402-22-60 ist der 60. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Berlin-Brandenburg. Er umfasst folgende 6 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: Fritz-Lang-Str 13, 14480 Potsdam, EG links, Fritz-Lang-Str 11, 14480 Potsdam, EG rechts, Iserstraße 6 D, 14513 Teltow, 4. OG rechts, Wolfgang -Staudt-Straße 23, 14480 Potsdam, 1. OG links, Zum Teufelssee 3, 14478 Potsdam, EG links, Haeckelstraße 64, 14471 Potsdam, 2.OG links,
Interne KennungVOEK 402-22-60
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
BeschreibungFalls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.
LosLOT-0004
TitelLeistungssprint VOEK 402-22-59, Region 5 - Berlin und Brandenburg
BeschreibungDer Leistungssprint VOEK 402-22-59 ist der 59. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Berlin und Brandenburg. Er umfasst folgende 8 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: Charles-H.-King-Straße 3, 14163 Berlin, EG links, Lissabonallee 11, 14163 Berlin, 3.OG links, Hampsteadstraße 11, 14167 Berlin, EG rechts, Hampsteadstraße 11, 14167 Berlin, 1.OG links, Emserstr. 45, 10719 Berlin, HP links, Seeburger Str. 65 B, 13581 Berlin, 2.OG rechts, Seeburger Str. 65 G, 13581 Berlin, 2.OG rechts, Seeburger Str. 65 K, 13581 Berlin, 2.OG links,
Interne KennungVOEK 402-22-59
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
BeschreibungFalls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.
LosLOT-0005
TitelLeistungssprint VOEK 402-22-62, Region 9 - Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe
BeschreibungDer Leistungssprint VOEK 402-22-62 ist der 62. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe. Er umfasst folgende 6 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: Haferwinkel 5, 59494 Soest, 1.OG links, Konrad-Kohler Weg 15, 59494 Soest, EG rechts, Landshuter Weg 3, 59494 Soest, 1.OG rechts, Franken Weg 4, 59494 Soest, EG links, Franken Weg 8, 59494 Soest, EG rechts, Sachsen Weg 9, 59494 Soest, EG links,
Interne KennungVOEK 402-22-62
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Soest (DEA5B)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
BeschreibungFalls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.
LosLOT-0006
TitelLeistungssprint VOEK 402-22-61, Region 6 - Sachsen und südliches Brandenburg
BeschreibungDer Leistungssprint VOEK 402-22-61 ist der 61. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Sachsen und südliches Brandenburg. Er umfasst folgende 3 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: Humboldstr. 5, 01589 Riesa, EG links, Humboldstraße 9, 01589 Riesa, EG links, Humboldstraße 9, 01589 Riesa, 2. OG mitte,
Interne KennungVOEK 402-22-61
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Meißen (DED2E)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenRiesa
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
BeschreibungFalls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.
LosLOT-0007
TitelLeistungssprint VOEK 402-22-63, Region 5- Berlin und Brandenburg
BeschreibungDer Leistungssprint VOEK 402-22-63 ist der 63. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Berlin und Brandenburg . Er umfasst folgende 10 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: Heinrich-Heine-Straße 7, 10179 Berlin, 8.OG links, Glinkastraße 2, 10117 Berlin, DG links, Singerstraße 116, 10179 Berlin, 2 OG mitte, Kurt-Schumacher-Damm 154, 13405 Berlin, 1.OG rechts, Kurt-Schumacher-Damm 170, 13405 Berlin, 2.OG rechts, Kurt-Schumacher-Damm 170, 13405 Berlin, 1.OG rechts, Rue Ambroise Paré 17, 13405 Berlin, 2.OG rechts, Rue Ambroise Paré 9, 13405 Berlin, EG links, Engelhardstraße 19, 12487 Berlin, 1.OG rechts, Loreleystraße 11, 10318 Berlin, 1.OG rechts,
Interne KennungVOEK 402-22-63
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
BeschreibungFalls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 757 549,17 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAllianz Partners Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot zu VOEK 402-22-57
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots362 591,77 EUR
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 402-22-57
Datum des Vertragsabschlusses28/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAllianz Partners Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot zu VOEK 402-22-58
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots522 027,27 EUR
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 402-22-58
Datum des Vertragsabschlusses16/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKlaus Fischbach GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot zu VOEK 402-22-60
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots45 763,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 402-22-60
Datum des Vertragsabschlusses23/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKlaus Fischbach GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot zu VOEK 402-22-59
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots234 404,48 EUR
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 402-22-59
Datum des Vertragsabschlusses30/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKlaus Fischbach GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot zu VOEK 402-22-62
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des Angebots239 801,41 EUR
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 402-22-62
Datum des Vertragsabschlusses23/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAllianz Partners Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot zu VOEK 402-22-61
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Wert des Angebots106 487,90 EUR
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 402-22-61
Datum des Vertragsabschlusses06/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAllianz Partners Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot zu VOEK 402-22-63
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Wert des Angebots246 473,34 EUR
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 402-22-63
Datum des Vertragsabschlusses27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR
Registrierungsnummer991-80032-33
StadtBerlin
Postleitzahl10623
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailVerdingung@bundesimmobilien.de
Telefon49 30 3181 - 1557
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer+49 22894990
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungAllianz Partners Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerUSt-ID: DE 201885024
StadtAschheim
Postleitzahl85609
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
E-Mailinfo-awpde@allianz.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungAllianz Partners Deutschland GmbH
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0006, LOT-0007
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungKlaus Fischbach GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE365000621
StadtGelsenkirchen
Postleitzahl45891
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
E-Mailinfo@fischbach-gelsenkirchen.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungFischbach Wohnungssanierung GmbH
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7e4ae5fc-53aa-4f8d-979a-a954b1a67665  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/07/2025 18:02:55 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung507960-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe147/2025
Datum der Veröffentlichung04/08/2025