508706-2023 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Lagerung und Lagerhaltung
OJ S 161/2023 23/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Gesundheit
Postanschrift: Rochusstr. 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: JE2@bmg.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Energetische Verwertung medizinischer Verbrauchs- und Verrsorgungsgüter (mVV)
Referenznummer der Bekanntmachung: 13200#00001#0004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von Medizinprodukten sowie medizinischer Verbrauchs- und Versorgungsgüter (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst.
Da diese Gegenstände nicht (mehr) in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig.
Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen der Verwertung durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
35113000 Schutzausrüstung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bei den Gegenständen handelt es sich zu ca. 90% um Masken (Mund-Nasen-Schutz und partikelfiltrierende Halbmasken) und zu ca. 10% um andere persönliche Schutzausrüstung wie bspw. Einmalhandschuhe, OP-Schutzkittel und OP-Hauben.
Die zu verwertenden Gegenstände lagern in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern auf Paletten. Die Verpackungseinheiten (Karton) sind auf den Paletten mit Folie fixiert.
Das Lager befindet sich in 48488 Emsbüren.
Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem Schubbodenauflieger am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer stofflichen Verwertung, energetischen Verwertung oder Verwertung als Ersatzbrennstoff. Die Verladung der Paletten in den Schubbodenauflieger erfolgt durch den Lagerdienstleister mithilfe von Hubwagen o. ä. am Tor/der Laderampe des Lagers durch die Tür an der Rückseite des Schubbodenaufliegers.
Die Gegenstände sind zum Teil in Umkartons verpackt (Versandeinheit). Je nach Hersteller sind die Waren zum Teil in weiteren Kartons (kleinste Verpackungseinheit) und ggf. auch in Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann von einer Trennung der Verpackung von den Gegenständen abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Insoweit ist der Auftraggeber auf die Expertise des Auftragnehmers angewiesen.
Die Gegenstände müssen entweder energetisch (energetische Verwertung) oder in Form einer alternativen Verwertungsmethode (alternative Verwertung) verwertet werden. Die Wahl der konkreten Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) steht dem Auftraggeber frei und wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.
Einige der Gegenstände müssen aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung).
Dagegen können bei ca. 30%-50% der jeweiligen Höchstauftragsmenge die Gegenstände energetisch oder alternativ in Form von stofflicher Verwertung bzw. als Ersatzbrennstoff verwertet werden (frei wählbare Verwertung). Die stoffliche Verwertung als alternative Verwertungsform kann optional vom Auftragnehmer angeboten werden und ersetzt dann teilweise oder ganz die Verwertung als Ersatzbrennstoff
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Abfallhierachie (Anteil stoffliche Verwertung an der alternativen Verwertung) / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:
Ein vorangegangenes offenes Verfahren blieb erfolglos.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 13200#00001#0004
Bezeichnung des Auftrags:
Energetische Verwertung medizinischer Verbrauchs- und Verrsorgungsgüter (mVV)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/08/2023