Es handelt sich im Hauptgegenstand um eine Lieferleistung zu Forschungszwecken im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV (resp. Art. 32 Abs. 3 lit. a der Richtlinie 2024/14/EU) im Rahmen des vom Bund geförderten Forschungsvorhabens CAPTN Förde Areal (s. oben II.1.4). Das Fahrzeug ist nicht bloß neutrales Hilfsmittel dieses Vorhabens, sondern seine Konstruktion, Herstellung, Zulassung und Inbetriebnahme gehören selbst zu den technischen Zielen des Forschungsvorhabens im Rahmen eines lernenden Entwicklungsprozesses. Es wird (z.B. hinsichtlich Sensorik und deren Positionierung auf dem Schiff) speziell für das batterieelektrische (teil-)autonome Fahren in dem vorgesehenen digitalen Testfeld im Rahmen des Vorhabens konstruiert und gebaut, die nötige Ausstattung ist Gegenstand der Forschung und Entwicklung. Ein Alleinstellungsmerkmal des Forschungsvorhabens ist, dass die Erprobung der Technologien im "Echtbetrieb", also auf einem hierfür hergestellten als Binnenschiff zugelassenen Versuchsträger in Realgröße stattfindet. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht vorgesehen.
Zur Auswahl der Auftragnehmerin als alleiniger Verhandlungspartnerin:
Die beauftragte Werft war gemeinsam mit anderen regionalen Industriepartnern von Anfang an in die Konzeption und Vorbereitung des Vorhabens eingebunden.
Sie liegt (mit ihrem Lade-Landanschluss) nah am vorgesehenen nicht-öffentlichen Testfeld, so dass Stromversorgung und auch nachträgliche Arbeiten am Versuchsträger leicht möglich sind. Die Schaffung einer gesonderten Lademöglichkeit wäre im Verhältnis zu der relativ kurzen Betriebsphase im Projekt von ca. 3 Monaten unwirtschaftlich und vom Fördervolumen nicht abgedeckt. Das vorgesehene Testfeld seinerseits verfügt über deutschlandweit besonders günstige Eigenschaften betreffend Verkehrslage und rechtzeitigem 5G-Aufbau.
Die Unterhaltsleistungen sind als Nebengegenstand untrennbar mit der Lieferleistung verbunden.