Beschreibung der Beschaffung
Der Betreiber übernimmt den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung Personen nach § 1 Hess. Landesaufnahmegesetz sowie bei Bedarf Spätaussiedler* innen.
Dem Betreiber wird zu diesem Zweck die Liegenschaft „Jägerkaserne“ mit den Häusern Ludwig-Mond-Straße 35 a-c, 35d und 43 mit einer Aufnahmekapazität von insgesamt voraussichtlich 267 Personen zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden maximalen Belegungskapazitäten ergeben sich aus den anliegenden Objektbeschreibungen. Sämtliche Energie- und Grundstückkosten trägt die Stadt Kassel,
Der Betreiber ist verpflichtet, die Personen entsprechend der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im April 2021 herausgegebenen Mindeststandards unterzubringen. Die Stadt Kassel bestimmt die Personen, die der Betreiber unterzubringen hat. Zwischen dem Betreiber und den untergebrachten Personen werden keine mietrechtlichen Beziehungen begründet,