508974-2021 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Medizinische Geräte
OJ S 196/2021 08/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw U2.5 (AIN)
E-Mail: BAAINBwU2.5@bundeswehr.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Q U2EC MZ046 4A711 - Thoraxkompressionsgerät CorpulsCPR
Referenznummer der Bekanntmachung: 6002146628-BAAINBw U2.5c
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
6002146628-BAAINBw U2.5c
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Koblenz, Ulm, Berlin, Hamburg, Westerstede
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von insgesamt 33 EA Thoraxkompressionsgerät des Typs CorpulsCPR nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b. VgV i. V. m § 17 Abs. 5 VgV wurden 33 EA Thoraxkompressionsgerät des Typs CorpulsCPR nebst Zubehör für insgesamt 5 Bundeswehrkrankenhäuser beschafft.
Eine Abweichung vom Gebot produktneutraler Vergaben ist möglich, wenn die Produktvorgabe durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Sach- und auftragsbezogene Aspekte sind dabei solche, die z.B. aus der besonderen Aufgabenstellung, sowie aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder sich aus der Nutzung der Sache ergeben.
Die nachfolgend aufgeführten technischen Anforderungen wurden durch die erforderliche Performance der Geräte und den speziellen Einsatzort in den BwKrhs wie folgt definiert:
- Anpassbare Drucktiefe und Druckfrequenz
- Röntgendurchlässiges Material für Behandlung im Herzkatheterlabor und CT
- Technische Umrüstung des CPR-Stempels rechts/links
- Fernsteuerung des CPRGerätes und Kopplung an vorhandene Corpuls 3 Defibrillatoren
Insbesondere die objektiv und auftragsbezogen notwendige Forderung nach der Möglichkeit einer Fernsteuerung des beschafften CPR- Gerätes und der Möglichkeit zur Kopplung an in der Bw vorhandene Defibrillatoren des Typs Corpuls 3 kann ausschließlich die Firma G. Stemple GmbH erfüllen. Ausschließlich die in die Bw eingeführten Defibrillatoren des Typs Corpuls 3 der Fa. G. Stemple GmbH können mit dem benötigten Corpuls cpr gekoppelt und anschließend ferngesteuert werden.
Auch die Forderung nach technischer Umrüstbarkeit des CPR-Stempels auf die rechte oder linke Seite kann nur die Fa. G. Stemple GmbH erfüllen. Die Anpassung der Drucktiefe und Druckfrequenz wird auch nur beim Gerät der Fa. G. Stemple GmbH ermöglicht.
Die benötigten Geräte können folglich nur von einem bestimmten Unternehmen bereitgestellt werden. Es ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden.
Gem. § 14 Abs. 6 VgV gibt es zudem keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Q U2EC MZ046 4A711 - Thoraxkompressionsgerät CorpulsCPR
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH
Postanschrift: Hauswiesenstraße 26
Ort: Kaufering
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86916
Land: Deutschland
Telefon: +49 81916572237
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 GWB Unwirksamkeit
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/10/2021