509061-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Geotechnik – Geotechnik - Baugrunderkundung und -beurteilung
OJ S 147/2025 04/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMV Mannheimer Verkehr GmbH
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGeotechnik - Baugrunderkundung und -beurteilung
BeschreibungGeotechnische Feld- und Laborleistungen sowie Ingenieurleistungen
Kennung des Verfahrens5e09b463-1e51-45e5-815a-1dfc1131b528
Vorherige Bekanntmachung771626-2024
Interne Kennung245-02-23-EK7
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelGeotechnik - Baugrunderkundung und -beurteilung
BeschreibungGeotechnische Feld- und Laborleistungen sowie Ingenieurleistungen
Interne Kennung245-02-23-EK7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung117474-2024
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB oder § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMV Mannheimer Verkehr GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge67 934,06 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungIm Zuge der Ausführung der Dienstleistung zur Geotechnik ergeben sich zusätzliche Anforderungen. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Zu diesem Zeitpunkt konnten die erforderlichen Nachtragsleistungen der Baugrunderkundung jedoch nicht mit ausgeschrieben werden, da zu diesem Zeitpunkt das Thema „Risiken aus KRITIS“ noch nicht besetzt war bzw. weitere wichtige Themen wie das Thema der Gründung und des Brandschutzes welche in direktem Zusammenhang mit der Risikobewertung steht, noch nicht erarbeitet werden konnte. Die Planung der Baugrunderkundung kann nur in Kenntnis der spezifizierten Aufgabenstellung, der daraus abgeleiteten Anforderungen an das Gutachten und die Baugrunderkundung und des vorläufigen Baugrundmodells erfolgen. Diese Themen sind jedoch wesentlich und beeinflussen somit in erheblichen Maß die Nachtragsleistung auf zweierlei Art. Zum einen, in Art und Umfang, also in der Höhe der Leistung der Komplexität von Bauwerk und Baugrund und zum anderen die nicht unproblematische Abgrenzung der Leistung im Gesamtbild der hohen Verantwortungsübernahme und Haftungsrisiken aus der Baugrunderkundung da sich auf die Ergebnisse geotechnischen Planung und der Erkundung die spätere Bauausführung stützt. Unbeschadet des §132 GWB Absatzes 1 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn gem. Abs.2 f.f. aufgeführte Gründe vorliegen, was hier deutlich und offensichtlich der Fall ist. Ein Wechsel des Anbieters ist weder aus wirtschaftlich oder technischen Gründen möglich, erst recht nicht im Hinblick auf mögliche Zusatzkosten und den zeitlichen Bedarf hierfür und schon gar nicht aus haftungsrechtlicher Sicht.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCDM Smith SE
Angebot
Kennung des AngebotsNachtrag 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots67 934,06 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags245-02-23-EK7
Datum der Auswahl des Gewinners22/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses25/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungMV Mannheimer Verkehr GmbH
RegistrierungsnummerDE811244559
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Telefon+49 621 465-0
Fax+49 621 465-3111
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungCDM Smith SE
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE814963072
StadtBickenbach
Postleitzahl64404
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt-Dieburg (DE716)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@cdmsmith.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A9866-40
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76247
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+497219268730
Fax+497219263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung30b808fc-0d5a-4a50-862a-5589aa7f9dfe  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung01/08/2025 11:49:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung509061-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe147/2025
Datum der Veröffentlichung04/08/2025