509358-2022 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Elektrizität
OJ S 180/2022 19/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Postanschrift: Spittelmarkt 10
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: jana.fischer@dakks.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Beliehene Stelle des Bundes
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Akkreditierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stromlieferung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-206-FIS
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Stromlieferung für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 243 720,98 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Stromlieferung für die Deutsche Akkreditierungstelle GmbH an zwei Standorten - Berlin und Frankfurt am Main, insgesamt 15 Zähler.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m §§ 14 Abs. 4, Nr. 3 VgV. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt zur Störung der Lieferketten in der Energieversorgung. Die dadurch täglich erheblich steigenden Preise auf der Strombörse führten zur Kündigung des Stromlieferungsvertrags der Vergabestelle durch den Stromlieferant. Dadurch ist der Vergabestelle ein dringender, kurzfristiger Beschaffungsbedarf zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs entstanden. Der Vergabestelle fehlte der notwendige Zeitraum für die Erstellung der ausschreibungsreifen Vergabeunterlagen und Durchführung eines Vergabeverfahrens bzw. Teilnahmewettberbs unter Einhaltung der Mindestfristen (auch verkürzten) sowie zur Abwicklung des Vertrags, denn zu berücksichtigen ist, dass die Stromlieferung entsprechend den Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig in drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem zuständigen Netzbetreiber beginnen kann. Zur Angebotsabgabe wurden im Rahmen des Wettbewerbs drei Stromanbieter aufgefordert.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-206-FIS
Bezeichnung des Auftrags:
Stromlieferung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Vatenfall Real Estate Energy Sales GmbH
Postanschrift: Sellerstr. 16
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 243 720,98 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMC6REE
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/09/2022