Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werdenGeplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TNW durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit auf drei festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1) Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;
2) Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen;
3) Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal drei zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den folgenden Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden.
1) Mindestens eine Referenz zur Abrechnung von verbrauchsabhängigen Betriebskosten für mindestens 8 000 Wohnungen/Jahr aus den letzten drei Jahren. Der Nachweis erfolgt in Form einer Eigenerklärung. Anzugeben ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. für evtl. Nachfragen.
— 15 Punkte für 3 und mehr Nachweise mit 8 000 Wohnungen/Jahr,
— 10 Punkte für 2 Nachweise mit 8 000 Wohnungen/Jahr,
— 5 Punkte für 1 Nachweise mit 8 000 Wohnungen/Jahr,
— 0 Punkte, wenn kein Nachweis erbracht wird.
Weitere Punkte können mit der Anzahl der Wohnungen erreicht werden:
— 5 Punkte für 8001 – 10 000 Wohnungen/Jahr/Referenz,
— 10 Punkte für 10001 – 15 000 Wohnungen/Jahr/Referenz,
— 15 Punkte für 15001 – 20 000 Wohnungen/Jahr/Referenz,
— 20 Punkte für mehr als 20 001 Wohnung/Jahr/Referenz.
Eine Höchstpunktzahl ist nicht festgelegt.
Alle Bewerber können über die Mindestanforderung hinaus Referenzen abgeben und erhalten wie oben benannt dafür Punkte. Die besten drei bis fünf Bieter, ermittelt aus der Gesamtpunktzahl der abgegebenen Referenzen kommen in die 2. Runde.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die drei besten Bewerber hinaus weitere zwei Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt guten bis sehr guten Referenzen nachgewiesen haben und eine Angebotsaufforderung im Interesse eines breiteren Wettbewerbes sinnvoll erscheint. Ist zwischen gleichwertigen Teilnahmeanträgen eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los.