509557-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich – Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg - Apothekenversorgung
OJ S 147/2025 04/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreiskliniken des Landkreises Darmstadt-Dieburg
E-Mailzavs@ladadi.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKreiskliniken Darmstadt-Dieburg - Apothekenversorgung
BeschreibungDie Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg beabsichtigen die Apothekendienstleistung für beide Standorte neu zu vergeben.
Kennung des Verfahrens3f07c271-3e29-4f24-acf1-423d91cc10f1
Interne KennungAPO-DaDi 2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85149000 Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt-Dieburg (DE716)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YEM5QM6 Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert die vier Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Bewertungskriterien: Umsatz 10 Punkte Anzahl der Referenzen 10 Punkte Qualität der Referenzen 70 Punkte Mitarbeiterzahlen 10 Punkte Max Gesamtpunkte 100 6.3.1 Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung Mehr als 0,5 Weniger als 0,75 1 Punkt Mehr als 0,75 Weniger als 1,0 2 Punkte Mehr als 1,0 Weniger als 1,25 3 Punkte Mehr als 1,25 Weniger als 1,5 4 Punkte Mehr als 1,5 Weniger als 1,75 5 Punkte Mehr als 1,75 Weniger als 2,0 6 Punkte Mehr als 2,0 Weniger als 2,25 7 Punkte Mehr als 2,25 Weniger als 2,5 8 Punkte Mehr als 2,5 Weniger als 3,0 9 Punkte Mehr als 3,0 10 Punkte 6.3.2 Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der Referenzen 6.3.2.1 Anzahl der Referenzen gemäß Anlage 2F5 > 3 3 Punkte > 4 4 Punkte > 5 5 Punkte > 6 6 Punkte > 7 7 Punkte > 8 8 Punkte > 9 9 Punkte > 10 10 Punkte 6.3.2.2 Qualität Im Kriterium der Qualität können insgesamt 70 Punkte erreicht werden. Die Qualität der Referenz wird anhand des Musters aus Anlage 2F5 ermittelt. Das Klinikum addiert hierzu die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus der Anlage 2F5. Die Vergabestelle legt dazu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. Es gilt folgende Formel: P = (Pni ./. Pmin) * 70 P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Die Angaben sind in Anlage 2F5 zu tätigen. 6.3.3 Auswahlkriterium 3: Mitarbeiterzahlen Apotheker mit Zusatz Fachapotheke für klinische Pharmazie > 2 2,5 Punkte > 5 5 Punkt > 7 7,5 Punkte > 10 10 Punkte Apotheker mit Zusatz Fachapotheker für Arzneimittelinformation > 2 2,5 Punkte > 5 5 Punkt > 7 7,5 Punkte > 10 10 Punkte PTA > 5 2,5 Punkte > 10 5 Punkt > 15 7,5 Punkte > 20 10 Punkte PKA > 5 2,5 Punkte > 10 5 Punkt > 15 7,5 Punkte > 20 10 Punkte Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. Es gilt folgende Formel: P = (Pni ./. Pmin) * 10 P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium 6.3.4 Gesamtauswahlentscheidung Es werden die vier geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis vier Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. 6.3.5 Benachrichtigung Teilnahmeanträge Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
BetrugBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
KorruptionBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
ZahlungsunfähigkeitBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenBeschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelApothekenversorgung
BeschreibungDie Kreisklinken Darmstadt-Dieburg sind ein kommunales Haus der Grund- und Regelversorgung mit den beiden Standorten Groß-Umstadt und Seeheim- Jugenheim. Der aktuelle Versorgungsvertrag der derzeitigen krankenhausversorgenden Apotheke endet zum 31.03.2026. Vor dem Hintergrund werden die Apothekendienstleistungen für beide Standorte neu vergeben. Der zukünftige Apothekenversorgungsvertrag soll u.a. die Lieferung von Arzneimitteln sowie die Logistik, das Controlling und die Beratungsleistungen umfassen. Um eine kontinuierliche Medikamentenversorgung zu garantieren, ist der Start des Neuvertrags zum 01.04.2026 geplant. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Interne KennungLOT-0001 Apothekenleistungen
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85149000 Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
Optionen
Beschreibung der Optionensind soweit vorgesehen abschließend in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Weitere Informationen zur Verlängerung: Eine Verlängerung kann entsprechend der Vergabeunterlagen einmalig um zwei Jahre erfolgen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt-Dieburg (DE716)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis zum Betrieb einer Apotheke nach § 14 Abs. 5 Apothekengesetz (ApoG)

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsNur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 0,5 Millionen Euro jährlich netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 10
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 84 - 94a Arzneimittelgesetz (AMG) Der pharmazeutische Unternehmer hat dafür Vorsorge zu treffen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Ersatz von Schäden nachkommen kann, die durch die Anwendung eines von ihm in den Verkehr gebrachten, zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels entstehen, das der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist (Deckungsvorsorge). Die Deckungsvorsorge muss in Höhe der in § 88 Satz 1 AMG erbracht werden. Sie kann nur 1. durch eine Haftpflichtversicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten unabhängigen Versicherungsunternehmen, für das im Falle einer Rückversicherung ein Rückversicherungsvertrag nur mit einem Rückversicherungsunternehmen, das seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem von der Europäischen Kommission auf Grund von Artikel 172 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1) als gleichwertig anerkannten Staat hat, besteht, oder 2. durch eine Freistellungs- oder Gewährleistungsverpflichtung eines inländischen Kreditinstituts oder eines Kreditinstituts eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht werden.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsNur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 0,5 Millionen Euro jährlich netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 10

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §§ 84 - 94a Arzneimittelgesetz (AMG) Der pharmazeutische Unternehmer hat dafür Vorsorge zu treffen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Ersatz von Schäden nachkommen kann, die durch die Anwendung eines von ihm in den Verkehr gebrachten, zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels entstehen, das der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist (Deckungsvorsorge). Die Deckungsvorsorge muss in Höhe der in § 88 Satz 1 AMG erbracht werden. Sie kann nur 1. durch eine Haftpflichtversicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten unabhängigen Versicherungsunternehmen, für das im Falle einer Rückversicherung ein Rückversicherungsvertrag nur mit einem Rückversicherungsunternehmen, das seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem von der Europäischen Kommission auf Grund von Artikel 172 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1) als gleichwertig anerkannten Staat hat, besteht, oder 2. durch eine Freistellungs- oder Gewährleistungsverpflichtung eines inländischen Kreditinstituts oder eines Kreditinstituts eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht werden

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsNur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens acht Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen aus dem EU-Rechtsrahmen. Mindestanforderung: mind. eine Klinik, mit der ein Vertrag über die Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten gemäß § 14 Absatz 4 Apothekengesetz (ApoG) seit 2 Jahren besteht Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 80
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsDas eingesetzte Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis eines Qualitätsmanagements gemäß § 2a der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApBetrO)

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung Unternehmensdaten

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Anzugeben sind: - Apotheker mit Zusatz Fachapotheke für klinische Pharmazie - Apotheker mit Zusatz Fachapotheker für Arzneimittelinformation - PTA - PKA Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Mindestanforderung: 20 Beschäftige Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 10
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungGemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept
BeschreibungGemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErfüllungsgrad Leistungsverzeichnis
BeschreibungGemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBieterpräsentation
BeschreibungGemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/08/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E54523822
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E54523822
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge03/09/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 11 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 12 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 13 Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend - 14 Eigenerklärung Russlandsanktionen 15 Erklärung zur Einhaltung des MiLoG 16 Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 17 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabeund Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 18 Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) *** 2) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 3) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 4) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtSubmissionsstelle beim Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Organisation, die Angebote bearbeitetKreiskliniken des Landkreises Darmstadt-Dieburg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZentrale Auftragsvergabestelle-Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00002636
PostanschriftJägertorstr. 207
StadtDarmstadt
Postleitzahl64289
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailzavs@ladadi.de
Telefon+4961518811600
Internetadressehttp://www.ladadi.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer061511126603
PostanschriftWilhelminenstraße 1-3
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151126603
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSubmissionsstelle beim Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Registrierungsnummer00002636
StadtDarmstadt/Kranichstein
Postleitzahl64289
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailzavs@ladadi.de
Telefon+49 61518811600
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungKreiskliniken des Landkreises Darmstadt-Dieburg
RegistrierungsnummerDE 111608693
PostanschriftKrankenhausstraße 11
StadtGroß-Umstadt
Postleitzahl64823
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt-Dieburg (DE716)
LandDeutschland
E-Mailzavs@ladadi.de
Telefon+49 61518811535
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung63849820-0c31-4eb2-9953-6bd123c02442  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/07/2025 09:31:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung509557-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe147/2025
Datum der Veröffentlichung04/08/2025