Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Da es sich hier um zus. LST-Leistungen handelt, sind dies Zusammenhangsarbeiten zum HV. Die Leistungen sind zur Weiterführung aller mit der Herstellung der 2. Baustufe Bashaide in Verbindung stehenden Leistungen erforderlich. Somit können diese Leistungen nur beim AN Thales GmbH angesiedelt werden. Bei einer getrennten Vergabe wäre eine erneute BE mit zus.
Anfahrten und Koordinationsaufwänden erforderlich. Behinderungen durch einen zus. Dritten im Baufeld wären zur Erbringung der Gesamtleistung nicht zu vermeiden. Die Ausführung der Leistungen ist zur Einhaltung der IBN in den verschiedenen Bauphasen unbedingt erforderlich. Da alle Bauphasen von einer Verzögerung betroffen wären ist die Inbertriebnahme trotz
Beschleunigungsmaßnahmen sonst nicht pünktlich zu erreichen. Daraus würden sich zwangsläufig erhebliche Fahrplanänderungen und Änderungen der Betren ergeben. Der Schaden aus den Öffentlichkeits- und Imageverlusten, bedingt durch Verspätungen und Zugausfälle ist nicht abschätzbar.