509791-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen – Anpassung des Vertrages "Prüfung der Jahresabschlüsse für die SPRIND GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sowie die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts 2023 - 2026"
OJ S 140/2026 23/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSPRIND GmbH
E-Mailsprind.ausschreibungen@fgvw.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAnpassung des Vertrages "Prüfung der Jahresabschlüsse für die SPRIND GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sowie die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts 2023 - 2026"
BeschreibungDer Auftrag wurde 2024 im offenen Verfahren vergeben (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 738268-2023 sowie der Vergabebekanntmachung: 144717-2024). Leistungsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse für die SPRIND GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sowie die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. Nach Vergabe des Auftrages wurde im Mai 2026 eine Erhöhung der Abrechnungspauschalen für die Jahre 2024 und 2025 vereinbart. Ferner wurde, entgegen des ursprünglichen Auftrages, die Auftragnehmerin statt für beide Geschäftsjahre (2025 und 2026) zunächst nur zur Prüfung des Geschäftsjahres 2025 bestellt. Die Prüfung des Geschäftsjahres 2026 gilt dementsprechend als nicht bestellt. Die SPRIND GmbH kann die Bestellung der Auftragnehmerin zur Prüfung des Geschäftsjahres 2026 weiterhin optional einseitig bis zum 31.08.2026 erklären.
Kennung des Verfahrens41074433-545b-43e4-9fe3-79b848f8581c
Interne KennungEIN-308
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des VerfahrensEs handelt sich um eine nicht wesentliche Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Nach dieser Bestimmung ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4D9LMZWQ#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAnpassung des Vertrages "Prüfung der Jahresabschlüsse für die SPRIND GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sowie die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts 2023 - 2026"
BeschreibungDer Auftrag wurde 2024 im offenen Verfahren vergeben (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 738268-2023 sowie der Vergabebekanntmachung: 144717-2024). Leistungsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse für die SPRIND GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sowie die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. Nach Vergabe des Auftrages wurde im Mai 2026 eine Erhöhung der Abrechnungspauschalen für die Jahre 2024 und 2025 vereinbart. Ferner wurde, entgegen des ursprünglichen Auftrages, die Auftragnehmerin statt für beide Geschäftsjahre (2025 und 2026) zunächst nur zur Prüfung des Geschäftsjahres 2025 bestellt. Die Prüfung des Geschäftsjahres 2026 gilt dementsprechend als nicht bestellt. Die SPRIND GmbH kann die Bestellung der Auftragnehmerin zur Prüfung des Geschäftsjahres 2026 weiterhin optional einseitig bis zum 31.08.2026 erklären.
Interne KennungEIN-308
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Angabe des Auftragswerts mit EUR "1,00 EUR" ist nur aus systemtechnischen Gründen vorgenommen worden. Die Angabe des Auftragswerts bzw. des Preises würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen, weil es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten
BeschreibungDas Angebot ist wirtschaftlich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannEs erfolgte keine Bewertung anhand eines Zuschlagskriteriums, da es sich um eine Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB handelt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 135 Abs. 1 und Abs. 2 GWB verwiesen: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ferner wird auf § 160 GWB verwiesen: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSPRIND GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Auftragswerts würden den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (Auftragnehmer) schaden. Da aus technischen Gründen ein Wert unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." anzugeben ist, wurde "1,00" EUR eingetragen.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Sonstige BegründungEs handelt sich um eine nicht wesentliche Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Nach dieser Bestimmung ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Nach Vergabe des Auftrages wurde eine Erhöhung der Abrechnungspauschalen für die Jahre 2024 und 2025 vereinbart. Ferner wurde, entgegen des ursprünglichen Auftrages, die Auftragnehmerin statt für beide Geschäftsjahre (2025 und 2026) zunächst nur zur Prüfung des Geschäftsjahres 2025 bestellt. Die Prüfung des Geschäftsjahres 2026 gilt dementsprechend als nicht bestellt. Die SPRIND GmbH kann die Bestellung der Auftragnehmerin zur Prüfung des Geschäftsjahres 2026 weiterhin optional einseitig bis zum 31.08.2026 erklären. Die Anpassung der Pauschalpreise als auch die Rücknahme der Bestellung der Prüfung für das Jahr 2026 waren für die SPRIND GmbH nicht vorhersehbar. Diese Änderungen wurden erst nach Abschluss des Vertrages erkennbar. Es handelt sich um Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können. Aufgrund der Änderung verändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Es sind inhaltlich nach wie vor dieselben Leistungen zu erbringen. Der Preis wird auch nicht mehr als um 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht. Insoweit ist die Änderung des Vertrages nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Angebot
Kennung des AngebotsEIN-308
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Wert der Änderung wurde nicht veröffentlicht, da diese Angabe berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde, weil es sich hierbei um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Wert der Änderung wurde nicht veröffentlicht, da diese Angabe berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde, weil es sich hierbei um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsEIN-308
TitelPrüfung der Jahresabschlüsse für die SPRIND GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sowie die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts 2023 - 2026
Datum der Auswahl des Gewinners11/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses12/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Auftragswerts würden den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (Auftragnehmer) schaden.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Auftragswerts würden den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (Auftragnehmer) schaden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungSPRIND GmbH
RegistrierungsnummerHRB 36977
PostanschriftLagerhofstr. 4
StadtLeipzig
Postleitzahl04013
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
KontaktpersonFriedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
E-Mailsprind.ausschreibungen@fgvw.de
Telefon+49697191890-12
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Fax+49 2289499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungRSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE263215933
PostanschriftRichard-Wagner-Straße 1
StadtLeipzig
Postleitzahl04109
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3010889c-015a-4328-8fb0-6d2ddaf953f4  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/07/2026 19:43:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung509791-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe140/2026
Datum der Veröffentlichung23/07/2026