510278-2022 - ErgebnisDeutschland-Uffenheim: Dienstleistungen von Architekturbüros
OJ S 180/2022 19/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Christian-von-Bomhard Stiftung
Postanschrift: Im Krämersgarten 10
Ort: Uffenheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 97215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Christoph Kilian
E-Mail: c.kilian@bomhardschule.de
Telefon: +49 98429367-180
Fax: +49 98429367-189
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bomhardschule.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Schaffung von Räumlichkeiten für das G9
Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-CVB-GP
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Christian-von-Bomhard-Schule zählt derzeit ca. 970 Schülerinnen und Schüler. Nach der Wiedereinführung
des neunstufigen Gymnasiums benötigt die Schule dringend zusätzliche großzügige Klassenräume.
Geplant ist ein Gebäude in Massivbauweise, welches sich architektonisch ansprechend in das Gesamtbild
des Schulcampus einfügt. Der Neubau soll in unmittelbarer Nähe des Ostgebäudes Platz für insgesamt
sechs Klassenräume mit jeweils mindestens 30 Schülerinnen und Schüler enthalten, welche zeitgemäß mit
interaktiven Tafeln ausgestattet sind. Weiterhin sind die notwendigen Funktionsräume (Haustechnik, sanitäre
Anlagen etc.) planerisch umzusetzen. Selbstverständlich soll auch das Thema Barrierefreiheit angemessen
berücksichtigt werden.
Die Wärmeversorgung der Schule erfolgt über das nahegelegene Blockheizkraftwerk der Stadt Uffenheim. Die
Stadtwerke haben bereits signalisiert, dass auch ein möglicher Neubau bedarfsgerecht mit Wärme versorgt
werden könnt
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für das Projekt Generalsanierung der Arche-Noah-Schule werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der
Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben. inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Leistungsphasen 1 – 2 – Ausführung bereits erfolgt
• Stufe 1: Ziel 3: Entwurfsplanung, inklusive besonderer Leistungen
und Ziel 4: Genehmigungsplanung
• Weitere Vertragsziele (=Leistungsphasen) nach Ziffer 1.2 Architektenvertrag:
Ziel 5: Ausführungsplanung
Ziel 6: Vorbereitung der Vergabe
Ziel 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Ziel 8: Objektüberwachung
Ziel 9: Objektbetreuung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Vertragszielen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung
auf Teilleistungen einzelner Vertragsziele oder auf die einzelnen Abschnitte der Baumaßnahme zu
beschränken.
Der Bauherr überträgt dem Architekten bei Vertragsabschluss zunächst die Vertragsziele 3 und 4.
Der Bauherr beabsichtigt voraussichtlich, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme
dem Architekten weitere Vertragsziele nach Ziffer 1.2 des Architektenvertrages einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Solche weiteren Beauftragungen sind nur wirksam, wenn sie dem Architekten gegenüber schriftlich
mit entsprechendem Beschluss des Gremiums erklärt werden.
Die Laufzeit des Vertrags II.2.7) beinhaltet 4 Jahre Gewährleistung/Lph. 9.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation der Auftragsabwicklung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse/Herangehensweise / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Kosten / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Für das Projekt Generalsanierung der Arche-Noah-Schule werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der
Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben. inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Leistungsphasen 1 – 2 – Ausführung bereits erfolgt
• Stufe 1: Ziel 3: Entwurfsplanung, inklusive besonderer Leistungen
und Ziel 4: Genehmigungsplanung
• Weitere Vertragsziele (=Leistungsphasen) nach Ziffer 1.2 Architektenvertrag:
Ziel 5: Ausführungsplanung
Ziel 6: Vorbereitung der Vergabe
Ziel 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Ziel 8: Objektüberwachung
Ziel 9: Objektbetreuung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Vertragszielen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung
auf Teilleistungen einzelner Vertragsziele oder auf die einzelnen Abschnitte der Baumaßnahme zu
beschränken.
Der Bauherr überträgt dem Architekten bei Vertragsabschluss zunächst die Vertragsziele 3 und 4.
Der Bauherr beabsichtigt voraussichtlich, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme
dem Architekten weitere Vertragsziele nach Ziffer 1.2 des Architektenvertrages einzeln oder im Ganzen zu
übertragen. Solche weiteren Beauftragungen sind nur wirksam, wenn sie dem Architekten gegenüber schriftlich
mit entsprechendem Beschluss des Gremiums erklärt werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 100-277077
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag
kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung
an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann
nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten
Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der
Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/09/2022