Haupttätigkeit(en) Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Leasing von Betriebsfahrzeugen für die RAG Aktiengesellschaft
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-010
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34110000 Personenkraftwagen
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) benötigt zur Erbringung ihrer Leistungen verschiedene betrieblich genutzte Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge werden überwiegend im Rahmen des Leasings beschafft.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) benötigt zur Erbringung ihrer Leistungen verschiedene betrieblich genutzte Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge werden überwiegend im Rahmen des Leasings beschafft. Die RAG ist Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz (§ 143 GWB) und hat die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Wettbewerbsorientierung bei Auftragsvergaben einzuhalten, daher werden die Fahrzeuge im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens in Anlehnung an die SektVO ausgeschrieben.Die RAG unterliegt zudem dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG).In den Jahren 2024/25 werden insgesamt 77 Fahrzeuge benötigt. Die Beschaffung erfolgt aufgeteilt auf vier Lose:Los 1: 39 Personenkraftwagen, Neuwagen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) benötigt zur Erbringung ihrer Leistungen verschiedene betrieblich genutzte Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge werden überwiegend im Rahmen des Leasings beschafft. Die RAG ist Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz (§ 143 GWB) und hat die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Wettbewerbsorientierung bei Auftragsvergaben einzuhalten, daher werden die Fahrzeuge im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens in Anlehnung an die SektVO ausgeschrieben.Die RAG unterliegt zudem dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG).In den Jahren 2024/25 werden insgesamt 77 Fahrzeuge benötigt. Die Beschaffung erfolgt aufgeteilt auf vier Lose:Los 2: 10 Kleinbusse, Neuwagen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) benötigt zur Erbringung ihrer Leistungen verschiedene betrieblich genutzte Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge werden überwiegend im Rahmen des Leasings beschafft. Die RAG ist Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz (§ 143 GWB) und hat die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Wettbewerbsorientierung bei Auftragsvergaben einzuhalten, daher werden die Fahrzeuge im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens in Anlehnung an die SektVO ausgeschrieben.Die RAG unterliegt zudem dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG).In den Jahren 2024/25 werden insgesamt 77 Fahrzeuge benötigt. Die Beschaffung erfolgt aufgeteilt auf vier Lose:Los 3: 9 Nutzfahrzeuge Pritschenwagen, Neuwagen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) benötigt zur Erbringung ihrer Leistungen verschiedene betrieblich genutzte Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge werden überwiegend im Rahmen des Leasings beschafft. Die RAG ist Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz (§ 143 GWB) und hat die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Wettbewerbsorientierung bei Auftragsvergaben einzuhalten, daher werden die Fahrzeuge im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens in Anlehnung an die SektVO ausgeschrieben.Die RAG unterliegt zudem dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG).In den Jahren 2024/25 werden insgesamt 77 Fahrzeuge benötigt. Die Beschaffung erfolgt aufgeteilt auf vier Lose:Los 4: 19 Nutzfahrzeuge Kastenwagen, Neuwagen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 095-293935
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Hauptbereich: Los 1 Personenkraftwagen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Losbeschreibung: Los 2 Kleinbusse
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Losbeschreibung: Los 3 Pritschenwagen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:
Losbeschreibung: Los 4 Kastenwagen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m1#cvd11=49#cvd12=34#cvd13=0#
#cvd#cvd10=n1#cvd11=28#cvd12=0#cvd13=0#
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 18/08/2023