510838-2025 - Ergebnis
Deutschland – Kanalbauarbeiten – Umgestaltung Wallstraße, hier: Erneuerung der Regenwasser- u. Schmutzwasser-Kanalisation im Bereich Wallstraße und Teilbereich Schloßstraße im Stadtgebiet Ahaus
OJ S 148/2025 05/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Ahaus
E-Mailvergabestelle@ahaus.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUmgestaltung Wallstraße, hier: Erneuerung der Regenwasser- u. Schmutzwasser-Kanalisation im Bereich Wallstraße und Teilbereich Schloßstraße im Stadtgebiet Ahaus
BeschreibungDie Stadt Ahaus beabsichtigt die Sanierung und naturnahe Neugestaltung der Innenstadt (Wallstraße). Die geplanten Maßnahmen sollen das örtliche Mikroklima positiv beeinflussen, mehr Retentionsvolumen und offene Aufenthaltsräume schaffen. Dazu sollen in zwei Ausbaustufen die gesamte Entwässerung und die gesamten Oberflächen im betrachteten Gebiet neu erstellt und gestaltet werden. Das betrachtete Gebiet umfasst die Straßen Wallstraße, Schloßstraße, Coesfelder Straße und Beckers Brink.
Kennung des Verfahrenscedad93b-1cc4-401a-b172-5236da081c42
Interne Kennung01.04.03./2025-034
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45247110 Kanalbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAhaus
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0YBNYTLJZPYJN Ab sofort finden Sie alle Ausschreibungen der Stadt Ahaus auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de. Die Vergabeunterlagen werden dort zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Ihr Angebot können Sie über das kostenlose Bietertool auf dem Vergabemarktplatz hochladen. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei nutzbar! Zudem gibt es bei technischen Fragen auch noch einen kostenlosen Support unter www.support.cosinex.de.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUmgestaltung Wallstraße, hier: Erneuerung der Regenwasser- u. Schmutzwasser-Kanalisation im Bereich Wallstraße und Teilbereich Schloßstraße im Stadtgebiet Ahaus
BeschreibungHauptmassen Kanalbauarbeiten: ca. 9.000 m3 Bodenaushub ca. 7.350 m2 Verbau ca. 4.400 m3 Bodenaustausch ca. 400 m SW- Kanal bis DN 250PP ca. 650 m RW- Kanal bis DN 800GFK ca. 800 m Anschlussleitungen bis DN 200 ca. 30 Stück Beton-Schächte LW 1000-2000mmm ca. 3 Stück GFK Tangentialschächte LW1000 Hauptmassen Oberflächenwiederherstellung: ca. 500 to Frostschutzmaterial RC ca. 3.400 m2 Asphalttragdeckschicht
Interne Kennung01.04.03./2025-034
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45247110 Kanalbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtAhaus
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit14 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Ahaus
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge2 240 713,98 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBorgers GmbH
Angebot
Kennung des Angebots3 - 511336
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichungkeine Veröffentlichung von Angebotspreisen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichungkeine Veröffentlichung von Angebotspreisen
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelBorgers GmbH, 48703 Stadtlohn
Datum des Vertragsabschlusses04/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots2 240 713,98 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots4 451 033,23 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Ahaus
Registrierungsnummer055540004004-31001-39
PostanschriftRathausplatz 1
StadtAhaus
Postleitzahl48683
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@ahaus.de
Telefon+49 256172-0
Fax+49 25617281-0
Internetadressehttp://www.stadt-ahaus.de
Profil des Erwerbershttp://www.stadt-ahaus.de/vergabestelle
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 251-4112165
Fax+49 251-41182735
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBorgers GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE123763546
PostanschriftMühlenstraße 29
StadtStadtlohn
Postleitzahl48703
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
E-Mailinfo@borgers-bau.de
Telefon+49 2563 407-0
Fax+49 2563 40730
Internetadressehttp://www.borgers-bau.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung407e8309-fd9c-4615-9287-bbfd6f2f51b5  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/08/2025 08:22:50 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung510838-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe148/2025
Datum der Veröffentlichung05/08/2025