510913-2021 - ErgebnisDeutschland-Eschborn: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 196/2021 08/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 414
E-Mail: eee@bafa.bund.de
Telefon: +49 6196-9082668
Fax: +49 6196-9081500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bafa.zd.intranet.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung für die Moderation der Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Referenznummer der Bekanntmachung: 414-63.1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Insbesondere für KMU ist eine Expansion in neue Märkte mit hohen Transaktionskosten und Risiken behaftet. Zudem decken einzelne Unternehmen in der Regel nicht das vollständige Angebot ab. Endkunden bevorzugen schlüsselfertige Energielösungen aus einer Hand. Dazu können verschiedene KMU mit unterschiedlichen Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette ein Konsortium bilden. Es liegt also ein Bedarf der Zielgruppe der Exportinitiative Energie an zielgerichteter Unterstützung zur Konsortialbildung vor.
Die von der Exportinitiative Energie durchgeführten Pilotphasen 2015 bis 2016 und 2018 bis 2021 haben in insgesamt 16 Projekten gezeigt, dass für die Konsortialbildung ein erhöhter Koordinationsaufwand und Organisationsaufwand notwendig ist, der weder von den Rahmenvertragspartnern der Exportinitiative Energie noch von den AHK im Rahmen der Durchführung der Standardmodule (insbesondere Geschäftsreisen, Informationsveranstaltungen) zu leisten ist. Deshalb hat sich der Einsatz eines Moderators als notwendig herausgestellt, der die Konsortialbildung als solche unterstützt.
In Anlehnung an die Definition eines Konsortiums als „vorübergehender Zusammenschluss von Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines größeren Projekts soll die Kooperation zwischen deutschen Unternehmen der Energiebranche zielgerichtet unterstützt werden. Für deutsche Unternehmen ergeben sich daraus folgende Vorteile:
Alles aus einer Hand: Die gemeinsame Leistungsfähigkeit einer Kooperation ist größer als die eines einzelnen Unternehmens. Dem Kunden können Komplettlösungen bzw. schlüsselfertige Systeme angeboten werden.
Endkundenorientierung: Durch die Dachmarke „Mittelstand Global energy solutions made in Germany“ erlangen die deutschen Unternehmen im Ausland eine positivere Außendarstellung und erhöhte Überzeugungskraft beim Endkunden.
Kosten- und Risikominimierung: Unternehmen profitieren von den Erfahrungen und Ressourcen anderer, wenn bspw. Marktkenntnisse und lokale Netzwerke geteilt werden oder Synergien in Bereichen wie der Finanzierung oder Marketing geschaffen werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Moderator beauftragt werden, der geeignete Konsortialprojekte im Energiebereich identifiziert, interessierte Unternehmen der Zielgruppe der Exportinitiative Energie zu einer arbeitsfähigen Gruppe zusammenbringt und diese Gruppe im Rahmen einer Geschäftsreise ins Zielland (Konsortialreise) begleitet und unterstützt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 324 260,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung: Main Taunus Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungen als Moderator zur Unterstützung der Konsortialbildung
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 107-281251
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 414-63.1
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung für die Moderation der Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Renewables Academy (RENAC) AG
Postanschrift: Schönhauser Allee 10-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail: breid@renac.de
Telefon: +49 30-587087060
Fax: +49 30-587087088
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 400 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 324 260,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/10/2021